Zentrale Stelle Verpackungsregister

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EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die Europäische Verpackungsverordnung (PPWR) bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen mit verpackungsrechtlichen Pflichten und schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen im europäischen Binnenmarkt. In einem neuen Webseitenbereich finden Sie erste Einordnungen, Definitionen und Hinweise zur Umsetzung in Deutschland, die fortlaufend ergänzt werden.


HerstellerdefinitionNationale Umsetzung

Wussten Sie schon?

ZSVR und UBA belegen mit aktuellen Zahlen und Fakten auf der diesjährigen Pressekonferenz: Das Recycling von Verpackungen ist kein Mythos - es funktioniert. Verbreitete Irrtümer zum Kunststoff- und Glasrecycling sind bei genauer Betrachtung als nicht haltbar.

Ob Schuhkarton, Infusionsbeutel oder Permanenttragetasche – die Rubrik Gerichtsentscheidungen wächst kontinuierlich. Die Urteile schaffen Klarheit für die Praxis und bestätigen überwiegend die Bewertungen der ZSVR. Unternehmen sollten die Rechtsprechung laufend im Blick behalten, um Complianceverstöße zu vermeiden.

Der Katalog der ZSVR unterstützt Unternehmen dabei, die Verpackungen ihrer Produkte einzuordnen – und zeigt, ob für sie eine Systembeteiligungspflicht besteht, also die Finanzierung des Recyclings verpflichtend ist.

In unserem Hilfebereich finden Sie viele Antworten.

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