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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-030 Tiefkühlkost 02-030-0080 TK Backwaren
Produktbeschreibung
Tiefgekühlte Backwaren aller Art
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
TK Torten, Tortenstücke, Rollen
TK Brötchen, Baguettes (ohne Belag)
TK Kuchen, Strudel, Kleingebäck
TK Laugenbrezeln
Sonstige TK Backwaren
TK Teige, Teiglinge, Blätterteig
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von tiefgekühlten Backwaren bis zu einer Füllgröße von einschließlich 26 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben, Großküchen und Kantinen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Bäckereien, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Versandverpackungen aller Art von tiefgekühlten Backwaren fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-030-0080 // TK Backwaren

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 26 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 26 kg ja
Kunststoff Beutel ≤ 26 kg ja
Kunststoff Beutel > 26 kg nein
PPK Einschläge ≤ 26 kg ja
PPK Einschläge > 26 kg nein
PPK Faltschachteln > 26 kg nein
PPK Faltschachteln ≤ 26 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Faltschachteln ≤ 26 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Faltschachteln > 26 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 26 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 26 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-030-0080 // TK Backwaren

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 26 kg ja
Aller Art Aller Art > 26 kg nein
Kunststoff Beutel 100 g - 800 g ja
Kunststoff Beutel 801 g - 4 kg ja
Kunststoff Beutel 5 kg - 10 kg ja
Kunststoff Beutel > 26 kg nein
PPK Einschläge 250 g - 2 kg ja
PPK Faltschachteln 100 g - 800 g ja
PPK Faltschachteln 801 g - 4 kg ja
PPK Faltschachteln 4,1 kg - 12 kg ja
PPK Faltschachteln > 26 kg nein
PPK Faltschachteln 12,1 kg - 26 kg ja
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