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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-040 Süßwaren, Knabberartikel 02-040-0120 Fruchtgummi, Fruchtgelee
Produktbeschreibung
Zuckerwaren, die eine gummiartige Konsistenz aufweisen und Geleezuckerwaren, die bei der Formgebung meistens Früchten nachgebildet sind
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Fruchtgelee
Weingummi
Gummibonbons
Mäusespeck, Marshmallows
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Fruchtgummis und Fruchtgelee bis zu einer Füllgröße von einschließlich 1,8 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Kinos, Theatern und Freizeitparks sowie Gastronomiebetrieben, Kantinen, Bildungseinrichtungen, Behörden, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Fruchtgummis und Fruchtgelee mit einer Füllgröße über 1,8 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen (und im Übrigen auch im Handel) anfallen.
Versandverpackungen aller Art von Fruchtgummis und Fruchtgelee fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die angegebenen Füllgrößen beziehen sich immer auf die Verkaufseinheit. Demnach hat ein Beutel oder eine Dose mit beispielsweise 100 Innenbeuteln zu je 10 g eine Füllgröße von 1 kg.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-040-0120 // Fruchtgummi, Fruchtgelee

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 1,8 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 1,8 kg ja
Kunststoff Becher, Beutel, Dosen, Runddosen ≤ 1,8 kg ja
Kunststoff Beutel > 1,8 kg nein
PPK Faltschachteln > 1,8 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 1,8 kg ja
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 1,8 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,8 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,8 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-040-0120 // Fruchtgummi, Fruchtgelee

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 1,8 kg ja
Aller Art Aller Art > 1,8 kg nein
Kunststoff Becher 200 g ja
Kunststoff Beutel 100 g ja
Kunststoff Beutel 150 g ja
Kunststoff Beutel 175 g ja
Kunststoff Beutel 200 g ja
Kunststoff Beutel 250 g ja
Kunststoff Beutel 300 g ja
Kunststoff Beutel 300 g - 1 kg ja
Kunststoff Beutel > 1,8 kg nein
Kunststoff Beutel 1 kg - 1,8 kg ja
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