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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-050 Fleisch, Wurst, Fisch 02-050-0110 Räucherfisch, gesalzener Fisch
Produktbeschreibung
Durch Räuchern, Salzen und/oder Trocknung haltbar gemachter Fisch, gekühlt und ungekühlt
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Gesalzener Fisch, Stockfisch
Geräucherter Fisch, ungekühlt
Geräucherter Fisch, gekühlt
Fisch in Salzlake
02-030-0140 TK Fisch, TK Meerestiere, TK Weichtiere 
02-050-0060 Frischfisch 
02-050-0140 Krebstiere gekühlt, Weichtiere gekühlt 
02-020-0090 Fischkonserven 
Begründung
Eimer, Steigen, Kästen, Hobbocks und Fässer für Räucherfisch und gesalzenen Fisch bis zu einer Füllgröße von einschließlich 12 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Alle anderen als die oben genannten Verkaufsverpackungen und Umverpackungen für Räucherfisch und gesalzenen Fisch bis zu einer Füllgröße von einschließlich 3 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen.

Versandverpackungen aller Art für Räucherfisch und gesalzenen Fisch fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-050-0110 // Räucherfisch, gesalzener Fisch

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 3 kg ja
Aller Art Aller Art > 3 kg nein
Kunststoff Beutel, Mulden, Schalen, Zuschnitte > 3 kg nein
Kunststoff Beutel, Mulden, Schalen, Zuschnitte ≤ 3 kg ja
Kunststoff Eimer, Fässer, Hobbocks, Kästen, Steigen ≤ 12 kg ja
Kunststoff Eimer, Fässer, Hobbocks, Kästen, Steigen > 12 kg nein
PPK Faltschachteln, Schalen, Zuschnitte ≤ 3 kg ja
PPK Faltschachteln, Schalen, Zuschnitte > 3 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Mulden, Schalen, Zuschnitte > 3 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Mulden, Schalen, Zuschnitte ≤ 3 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Umhüllungen > 3 kg nein
Kunststoff Beutel, Umhüllungen ≤ 3 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 3 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 3 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-050-0110 // Räucherfisch, gesalzener Fisch

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 3 kg ja
Aller Art Aller Art > 3 kg nein
Kunststoff Beutel, Mulden, Schalen, Zuschnitte 40 g - 100 g ja
Kunststoff Beutel, Mulden, Schalen, Zuschnitte 100 g - 200 g ja
Kunststoff Beutel, Mulden, Schalen, Zuschnitte 200 g - 500 g ja
Kunststoff Beutel, Mulden, Schalen, Zuschnitte > 3 kg nein
Kunststoff Beutel, Mulden, Schalen, Zuschnitte 500 g - 3 kg ja
Kunststoff Eimer, Fässer, Hobbocks, Kästen, Steigen ≤ 12 kg ja
Kunststoff Eimer, Fässer, Hobbocks, Kästen, Steigen > 12 kg nein
PPK Faltschachteln, Schalen, Zuschnitte > 3 kg nein
PPK Faltschachteln, Schalen, Zuschnitte ≤ 3 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Mulden, Schalen, Zuschnitte ≤ 3 kg ja
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