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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0080 Hülsenfrüchte
Produktbeschreibung
Vorläufig haltbar gemachte, nicht zum unmittelbaren Genuss geeignete Hülsenfrüchte
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sojabohnen
Erbsen
Kichererbsen
Linsen
Mischungen von Hülsenfrüchten
Bohnen
Sonstige Hülsenfrüchte
02-030-0040 TK Gemüse 
02-020-0030 Gemüsekonserven 
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Hülsenfrüchten bis zu einer Füllgröße von einschließlich 18 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Hülsenfrüchten mit einer Füllgröße über 18 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Lebensmittelindustrie anfallen. Dies betrifft insbesondere 20 kg und 25 kg Säcke.

Versandverpackungen aller Art von Hülsenfrüchten fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-110-0080 // Hülsenfrüchte

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Kunststoff Beutel ≤ 18 kg ja
Kunststoff Beutel > 18 kg nein
PPK Säcke > 18 kg nein
PPK Säcke ≤ 18 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Säcke > 18 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Säcke ≤ 18 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 18 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 18 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-110-0080 // Hülsenfrüchte

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Kunststoff Beutel 200 g ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Beutel 1 kg ja
Kunststoff Beutel 5 kg ja
Kunststoff Beutel 10 kg ja
PPK Säcke 10 kg ja
PPK Säcke 15 kg ja
PPK Säcke 20 kg nein
PPK Säcke 25 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Säcke 10 kg ja
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