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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-120 Sonstige Lebensmittel 02-120-0010 Babynahrung, flüssig oder pastös
Produktbeschreibung
Flüssige und pastöse Babynahrung
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Anfangsmilch, trinkfertig
Flüssige Babynahrung
Babybrei, pastös
Pastöse Babynahrung
Folgemilch, trinkfertig
02-110-0200 Babynahrung, pulverförmig 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Babynahrung (flüssig oder pastös) bis zu einer Füllgröße von einschließlich 3 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie (Kinder-)Krankenhäusern und Kindertagesstätten anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Babynahrung (flüssig oder pastös) fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Füllgrößen von Babynahrung (flüssig oder pastös) werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-120-0010 // Babynahrung, flüssig oder pastös

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 3 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 3 kg ja
Glas Flaschen ≤ 3 kg ja
Glas Konservengläser ≤ 3 kg ja
Kunststoff Becher, Schalen ≤ 3 kg ja
Kunststoff Flaschen ≤ 3 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Blockpackungen ≤ 3 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Standbeutel ≤ 3 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 3 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 3 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 3 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 3 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-120-0010 // Babynahrung, flüssig oder pastös

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 3 kg ja
Aller Art Aller Art > 3 kg nein
Glas Flaschen 200 ml - 1,5 l ja
Glas Konservengläser 30 g - 190 g ja
Glas Konservengläser 200 g - 350 g ja
Kunststoff Becher 50 g - 100 g ja
Kunststoff Becher 50 g - 250 g ja
Kunststoff Flaschen 200 ml - 750 ml ja
Kunststoff Schalen 200 g - 300 g ja
Sonstige Verbundverpackung Blockpackungen 200 ml - 1,5 l ja
Sonstige Verbundverpackung Standbeutel 50 g - 150 g ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 3 kg ja
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