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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-120 Sonstige Lebensmittel 02-120-0100 Brotaufstriche
Produktbeschreibung
Streichfähige Lebensmittel von dickflüssiger bis pastöser Konsistenz, die vor allem konsumiert werden, indem sie auf Brot aufgetragen werden.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Marmelade, Konfitüre
Fruchtaufstriche
Bienenhonig
Rübensirup
Sonstige Brotaufstriche
Erdnussbutter
Vegetarische Brotaufstriche
Kakaohaltige Brotaufstriche
02-080-0120 Schokoladenmassen, andere Rohmassen 
02-050-0040 Fleischwaren, Wurstwaren 
02-000-0050 Käse, Frischkäse 
02-080-0150 Kuvertüren 
02-020-0020 Obstkonserven 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Brotaufstrichen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 18 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Brotaufstrichen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Datum der Veröffentlichung: 14.05.2019 | Antragsteller: Sigrid`s Marmeladenküche

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-120-0100 // Brotaufstriche

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Aller Art Fässer, Hobbocks > 18 kg nein
Aluminium Portionspackungen ≤ 18 kg ja
Glas Konservengläser ≤ 18 kg ja
Kunststoff Becher, Dosen, Eimer, Fässer, Flaschen ≤ 18 kg ja
Kunststoff Fässer, Hobbocks > 18 kg nein
PPK, Kunststoff Bag-in-Boxen ≤ 18 kg ja
PPK, Kunststoff Bag-in-Boxen > 18 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Becher, Portionspackungen, Schalen ≤ 18 kg ja
Weißblech Dosen, Eimer ≤ 18 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 18 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 18 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-120-0100 // Brotaufstriche

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Aluminium Portionspackungen 20 g - 50 g ja
Glas Konservengläser 20 g - 50 g ja
Glas Konservengläser 100 g - 2 kg ja
Kunststoff Becher 106 g ja
Kunststoff Becher 200 g - 500 g ja
Kunststoff Eimer 1 kg ja
Kunststoff Eimer 5 kg ja
Kunststoff Eimer 12,5 kg ja
Kunststoff Fässer 50 kg - 300 kg nein
Kunststoff Hobbocks 40 kg nein
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