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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-120 Sonstige Lebensmittel 02-120-0130 Flüssigei
Produktbeschreibung
Flüssige Eiprodukte aller Art
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sonstiges Flüssigei
Flüssigrührei
Flüssigvollei
Flüssigeigelb
Flüssigeiweiß
02-120-0120 Eier 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Flüssigei bis zu einer Füllgröße von einschließlich 9 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Flüssigei mit einer Füllgröße über 9 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei industriellen oder großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere die Lebensmittelindustrie sowie Lieferbäckereien, Großbäckereien und Handwerksbäckereien oberhalb des Mengenkriteriums.
In der Lebensmittelindustrie und Getränkeindustrie werden erhebliche Mengen in Mehrweggebinden oder per Tankwagen bezogen.
Versandverpackungen aller Art von Flüssigei fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-120-0130 // Flüssigei

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 9 kg ja
Aller Art Aller Art > 9 kg nein
Kunststoff Beutel, Eimer, Fässer, IBCs, Kanister > 9 kg nein
Kunststoff Beutel, Eimer, Kanister ≤ 9 kg ja
PPK, Kunststoff Bag-in-Boxen > 9 kg nein
PPK, Kunststoff Bag-in-Boxen ≤ 9 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Blockpackungen ≤ 9 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 9 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 9 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 9 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 9 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-120-0130 // Flüssigei

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 9 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 9 kg ja
Kunststoff Beutel, Eimer, Kanister 1 kg - 5 kg ja
Kunststoff Beutel, Eimer, Kanister 10 kg nein
Kunststoff Beutel, Eimer, Kanister 13 kg - 30 kg nein
Kunststoff Fässer 50 kg - 220 kg nein
Kunststoff Flaschen 500 g ja
Kunststoff IBCs 500 kg - 1000 kg nein
PPK, Kunststoff Bag-in-Boxen 5 kg ja
PPK, Kunststoff Bag-in-Boxen 10 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Blockpackungen 250 g ja
Sonstige Verbundverpackung Blockpackungen 500 g ja
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