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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-130 Fette & Öle 02-130-0010 Speiseöl
Produktbeschreibung
Öle auf pflanzlicher Basis für den menschlichen Verzehr, auch Speiseöle mit Zusätzen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sesamöl, Weizenkeimöl
Olivenöl
Frittieröle aller Art
Sonstige Öle für die menschliche Ernährung
Traubenkernöl, Kürbiskernöl
Rapsöl, Leinöl, Hanföl
Walnussöl, Erdnussöl
Sonnenblumenöl, Sojaöl
14-000-0030 Hautpflegemittel 
02-130-0030 Speisefette, Margarine 
  Pflanzliche Industrieöle (z.B. Palmöl) (nicht im Katalog) 
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Speiseöl bis zu einer Füllgröße von einschließlich 14 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium). Die vergleichbaren Anfallstellen verwenden neben haushaltstypischen Füllgrößen (z.B. 1 l) vor allem Großflaschen (z.B. 3 l), Kanister (insbesondere 10 l) und Bag-in-Box Verpackungen bis 12,5 Liter.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Speiseöl mit einer Füllgröße über 14 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere Fässer, IBCs, Kanister und Kannen.

Versandverpackungen aller Art von Speiseöl fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-130-0010 // Speiseöl

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 14 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 14 l ja
Aluminium Dosen, Flaschen ≤ 14 l ja
Glas Flaschen ≤ 14 l ja
Kunststoff Fässer, Flaschen, IBCs, Kanister > 14 l nein
Kunststoff Fässer, Flaschen, Kanister ≤ 14 l ja
Metall Fässer, Kanister ≤ 14 l ja
Metall Fässer, Kanister > 14 l nein
PPK, Sonstige Verbundverpackung Bag-in-Boxen > 14 l nein
PPK, Sonstige Verbundverpackung Bag-in-Boxen ≤ 14 l ja
Weißblech Dosen, Kanister, Kannen ≤ 14 l ja
Weißblech Kanister, Kannen > 14 l nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 l nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 l ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 l ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-130-0010 // Speiseöl

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 14 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 14 l ja
Aluminium Dosen, Flaschen 200 ml - 1 l ja
Glas Flaschen 0,1 l ja
Glas Flaschen 0,25 l ja
Glas Flaschen 0,5 l ja
Glas Flaschen 0,75 l ja
Glas Flaschen 1 l ja
Kunststoff Fässer, IBCs, Kanister > 14 l nein
Kunststoff Flaschen 0,75 l ja
Kunststoff Flaschen 1 l ja
Kunststoff Flaschen 2 l ja
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