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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
06-000 Pflanzenschutz und Agrarbedarf 06-000-0040 Pflanzenschutzmittel für berufliche Anwender
Produktbeschreibung
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, die nur für die Anwendung durch berufliche Anwender nach dem Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), das zuletzt durch Artikel 278 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, zugelassen sind.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Schädlingsbekämpfungsmittel für berufliche Anwender
Pflanzenschutzmittel für berufliche Anwender
06-000-0035 Düngemittel, flüssig 
06-000-0045 Pflanzenschutzmittel für Haus, Kleingarten 
06-000-0030 Düngemittel, nicht flüssig 
Begründung
Verkaufsverpackungen von Pflanzenschutzmitteln für berufliche Anwender sind Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne von § 3 Abs. 7 in Verbindung mit Anlage 2 und in Verbindung mit § 12 Nr. 4 VerpackG und daher nicht systembeteiligungspflichtig. Das gilt nicht für Versandverpackungen und Umverpackungen.

Versandverpackungen und Umverpackungen von Pflanzenschutzmitteln für berufliche Anwender aller Art sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Betrieben der Schädlingsbekämpfung, landwirtschaftlichen Betrieben und Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus anfallen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Besonderheiten
Die Füllgrößen von Pflanzenschutzmitteln für berufliche Anwender werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 06-000-0040 // Pflanzenschutzmittel für berufliche Anwender

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aerosoldosen, Dosen, Eimer, Kanister Aller Art nein
Aller Art Ampullen, Flaschen, Tuben Aller Art nein
Aller Art Fässer, IBCs, Trommeln Aller Art nein
Glas Ampullen, Flaschen Aller Art nein
Kunststoff Beutel, Dosen, Eimer, Tuben Aller Art nein
Metall Aerosoldosen, Eimer, Kanister Aller Art nein
PPK Beutel, Faltschachteln Aller Art nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Kombidosen, Säcke Aller Art nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen Aller Art ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 06-000-0040 // Pflanzenschutzmittel für berufliche Anwender

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aluminium Aerosoldosen 50 ml - 750 ml nein
Aluminium Enghalsflaschen 15 ml nein
Aluminium Enghalsflaschen 100 ml nein
Aluminium Enghalsflaschen 200 ml - 1 l nein
Glas Ampullen 5 ml - 10 ml nein
Glas Enghalsflaschen 15 ml - 1 l nein
Kunststoff Ampullen 2 ml - 5 ml nein
Kunststoff Behälter (für Strips) 30 g - 50 g nein
Kunststoff Beutel 1 kg - 5 kg nein
Kunststoff Dosen, Streudosen 100 g - 1 kg nein
Kunststoff Eimer 5 kg nein
Kunststoff Eimer 10 kg nein
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