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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-020 Baustoffe und Installation 08-020-0260 Keramische Bodenfliesen
Produktbeschreibung
Keramische Bodenfliesen aller Art. Sämtliche keramische Fliesen, die für die Verwendung als Bodenfliesen geeignet sind, gelten für die Entscheidung über die Systembeteiligungspflicht als Bodenfliese.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sonstige keramische Bodenfliesen
Unglasierte Bodenfliesen
Bodenfliesen
Bodenfliesen aus Terrakotta, Klinker, Spaltklinker
Glasierte Bodenfliesen
08-020-0080 Ziegel, Bausteine, Dachziegel 
08-020-0270 Sonstige keramische Fliesen 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen von keramischen Bodenfliesen mit einer Wasseraufnahme über 0,5 % gemäß DIN EN 14411 sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten (Selbstverlegung / Heimwerker) und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen insbesondere Verlegebetriebe und andere Betriebe des Baugewerbes, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Versandverpackungen aller Art von keramischen Bodenfliesen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Das Abgrenzungskriterium für keramische Bodenfliesen ist unabhängig von Stückzahl und Größe und richtet sich nach der Wasseraufnahmefähigkeit.

DIN EN 14411 definiert die technischen Eigenschaften von Fliesen, darunter auch ihr Wasseraufnahmevermögen, d.h. wie viel der vorhandenen Masse als Wasser aufgenommen werden kann.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Datum der Veröffentlichung: 16.02.2021 | Antragsteller: Self Style S.r.l.

Datum der Veröffentlichung: 15.05.2020 | Antragsteller: Steinmetz-Bordüren GmbH

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 08-020-0260 // Keramische Bodenfliesen

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Wasseraufnahme ≤ 0,5 % nein
Aller Art Aller Art Wasseraufnahme > 0,5 % ja
Kunststoff Beutel, Einschläge, Folien, Formteile, Kantenschutz Wasseraufnahme ≤ 0,5 % nein
Kunststoff Beutel, Einschläge, Folien, Formteile, Kantenschutz Wasseraufnahme > 0,5 % ja
PPK Faltschachteln, Kantenschutz, Zuschnitte Wasseraufnahme > 0,5 % ja
PPK Faltschachteln, Kantenschutz, Zuschnitte Wasseraufnahme ≤ 0,5 % nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 08-020-0260 // Keramische Bodenfliesen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Wasseraufnahme > 0,5 % ja
Aller Art Aller Art Wasseraufnahme ≤ 0,5 % nein
Kunststoff Beutel Wasseraufnahme ≤ 0,5 % nein
Kunststoff Beutel Wasseraufnahme > 0,5 % ja
Kunststoff Einschläge, Folien Wasseraufnahme > 0,5 % ja
Kunststoff Einschläge, Folien Wasseraufnahme ≤ 0,5 % nein
Kunststoff Formteile, Kantenschutz, Polstermittel Wasseraufnahme > 0,5 % ja
Kunststoff Formteile, Kantenschutz, Polstermittel Wasseraufnahme ≤ 0,5 % nein
PPK Einschläge, Kantenschutz, Zuschnitte Wasseraufnahme ≤ 0,5 % nein
PPK Einschläge, Kantenschutz, Zuschnitte Wasseraufnahme > 0,5 % ja
PPK Faltschachteln Wasseraufnahme ≤ 0,5 % nein
PPK Faltschachteln Wasseraufnahme > 0,5 % ja
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