Zur Startseite

Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-040 Heimwerker und Garten 08-040-0280 Stifte, Nägel, Krampen
Produktbeschreibung
Üblicherweise zugespitzte Teile zur Fixierung oder Verbindung von Bauelementen oder sonstigem
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Stifte
Holznägel
Krampen
Hakennägel, Hufnägel
Dachpappennägel
Sonstige Nägel
Messingnägel, Stahlnägel
31-000-0190 Briefklammern, Heftklammern, Reißnägel 
08-040-0260 Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben 
08-040-0300 Dübel 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Stiften, Nägeln und Krampen bis einschließlich 300 Stück sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen insbesondere Betriebe des Bauhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Stiften, Nägeln und Krampen bis einschließlich 300 Stück fallen teilweise auch in der Industrie und im Großgewerbe an. Sie sind trotzdem systembeteiligungspflichtig, weil die dort eingesetzten Füllgrößen denen entsprechen, die in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen und insgesamt der Anteil überwiegt, der in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfällt.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Stiften, Nägeln und Krampen über 300 Stück fallen typischerweise industriell und großgewerblich an und sind nicht systembeteiligungspflichtig. Zu den industriellen Anfallstellen zählen beispielsweise der Maschinen- und Anlagenbau oder die Möbelindustrie. Versandverpackungen aller Art von Stiften, Nägeln und Krampen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 08-040-0280 // Stifte, Nägel, Krampen

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 300 Stück nein
Aller Art Aller Art ≤ 300 Stück ja
Kunststoff Aufhänger, Beutel, Blisterpackungen, Schachteln ≤ 300 Stück ja
Kunststoff Aufhänger, Beutel, Blisterpackungen, Schachteln > 300 Stück nein
PPK Faltschachteln, sonstige Schachteln ≤ 300 Stück ja
PPK Faltschachteln, sonstige Schachteln > 300 Stück nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Kisten, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 300 Stück ja
Kunststoff Kisten, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 300 Stück nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 300 Stück nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 300 Stück ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 08-040-0280 // Stifte, Nägel, Krampen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 300 Stück nein
Aller Art Aller Art ≤ 300 Stück ja
Kunststoff Aufhänger, Schachteln ≤ 300 Stück ja
Kunststoff Aufhänger, Schachteln > 300 Stück nein
Kunststoff Beutel > 300 Stück nein
Kunststoff Beutel ≤ 300 Stück ja
Kunststoff Blisterpackungen ≤ 300 Stück ja
Kunststoff Blisterpackungen > 300 Stück nein
PPK Blisterpackungen > 300 Stück nein
PPK Blisterpackungen ≤ 300 Stück ja
PPK Faltschachteln, sonstige Schachteln ≤ 300 Stück ja
PPK Faltschachteln, sonstige Schachteln > 300 Stück nein
  • 1