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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
15-000 Oberflächenbehandlung 15-000-0020 Seifen
Produktbeschreibung
Seifen für den Einsatz als Reinigungsmittel
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Industrieseifen
Schmierseifen
Sonstige Seifen zur Oberflächenbehandlung
Haushaltskernseifen
14-000-0010 Seifen, Duschbäder, Schaumbäder 
14-000-0080 Rasiermittel 
15-000-0260 Industriereiniger 
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Seifen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 12 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Dazu zählen insbesondere Betriebe des Reinigungsgewerbes und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Versandverpackungen aller Art von Seifen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Füllgrößen von Seifen werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 15-000-0020 // Seifen

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 12 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 12 l ja
Kunststoff Becher, Eimer, Flaschen, Kanister ≤ 12 l ja
Kunststoff Eimer, Kanister > 12 l nein
Kunststoff Einschläge ≤ 12 l ja
Kunststoff Fässer, Hobbocks, IBCs > 12 l nein
Sonstige Verbundverpackung Einschläge ≤ 12 l ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 12 l ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 12 l nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 12 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 12 l ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 15-000-0020 // Seifen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 12 l ja
Aller Art Aller Art > 12 l nein
Kunststoff Becher 500 g ja
Kunststoff Eimer 1 kg ja
Kunststoff Eimer 5 kg ja
Kunststoff Eimer 10 kg ja
Kunststoff Eimer 12,5 kg - 20 kg nein
Kunststoff Einschläge 125 g ja
Kunststoff Fässer 50 l - 200 l nein
Kunststoff Flaschen 500 ml - 1,5 l ja
Kunststoff IBCs 1000 l nein
Kunststoff Kanister 5 l - 7,5 l ja
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