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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
22-000 Haushalt 22-000-0330 Kerzen, Teelichter, Grablichter
Produktbeschreibung
Leuchtmittel aus Wachs, Stearin, Paraffin, Talg oder Walrat mit einem Docht in der Mitte, das mit offener Flamme brennend Licht und Wärme gibt
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Duftkerzen
Grablichter
Stabkerzen, Stumpenkerzen
Kerzen
Teelichter, Flammschalen
Sonstige nicht elektrische Kerzen
22-000-0450 Feuerwerksartikel 
28-020-0110 Lampen, Leuchtmittel 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Kerzen, Teelichtern und Grablichtern bis einschließlich 250 Stück sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Kirchen) und Friedhöfen anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Kerzen, Teelichtern und Grablichtern fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Grablichtbecher (Behälter für Kerzen) gelten gemäß Anlage1 zu § 3 Abs. 1 VerpackG nicht als Verpackung.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 22-000-0330 // Kerzen, Teelichter, Grablichter

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 250 Stück ja
Aller Art Aller Art > 250 Stück nein
Kunststoff Becher, Beutel, Dosen, Einschläge, Schachteln ≤ 250 Stück ja
PPK Einschläge, Schachteln, Trays ≤ 250 Stück ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 250 Stück ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 250 Stück nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 250 Stück nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 250 Stück ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 22-000-0330 // Kerzen, Teelichter, Grablichter

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 250 Stück nein
Aller Art Aller Art ≤ 250 Stück ja
Kunststoff Becher 1 Stück ja
Kunststoff Beutel 8 Stück ja
Kunststoff Beutel 25 Stück ja
Kunststoff Beutel 30 Stück ja
Kunststoff Beutel 50 Stück ja
Kunststoff Beutel 100 Stück ja
Kunststoff Dosen 1 Stück ja
Kunststoff Einschläge 1 Stück ja
Kunststoff Einschläge 2 Stück ja
Kunststoff Klarsichtschachteln 2 Stück ja
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