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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
31-000 Bürobedarf 31-000-0010 Kopierpapier, Briefpapier, Schreibblöcke
Produktbeschreibung
Papier für den Bürobedarf
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Briefpapier, Schreibblöcke, Notizblöcke
Kopierpapier, Druckerpapier
Thermopapier
Schreibmaschinenpapier
Endlosformularsätze
Endlospapier
Durchschreibesätze, Durchschreibepapier, Kohlepapier
22-000-0050 Hygienepapiere, Filterpapiere 
31-000-0050 Notizbücher, Registerbücher 
31-000-0060 Alben, Kalender 
31-000-0110 Sonstige Waren für Schule und Büro 
31-000-0090 Briefumschläge, Postkarten, Versandtaschen 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Kopierpapier, Briefpapier und Schreibblöcken (außer Rollenwaren) bis einschließlich DIN A3 sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Verwaltungen und Behörden, Bildungseinrichtungen sowie Verwaltungsbereiche von Unternehmen wie des Handels und der Industrie anfallen.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Kopierpapier, Briefpapier und Schreibblöcken als Rollenwaren sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise im großgewerblichen Bereich anfallen, zum Beispiel im Druckgewerbe und bei Zeitungsverlagen, deren Verpackungsabfälle nicht in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können.

Versandverpackungen aller Art von Kopierpapier, Briefpapier und Schreibblöcken fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Das Abgrenzungskriterium für Kopierpapier, Briefpapier und Schreibblöcke (außer Rollenwaren) ist unabhängig von der Blattzahl der verschiedenen Papierwaren ausschließlich die DIN Größe.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 31-000-0010 // Kopierpapier, Briefpapier, Schreibblöcke

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ DIN A3 ja
Aller Art Aller Art > DIN A3 nein
Aller Art Aller Art Rollenware nein
Kunststoff Beutel, Einschläge ≤ DIN A3 ja
PPK Beutel, Einschläge, Schachteln ≤ DIN A3 ja
PPK Schachteln Rollenware nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Einschläge ≤ DIN A3 ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Einschläge ≤ DIN A3 ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Beutel, Einschläge, Schachteln > DIN A3 nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 31-000-0010 // Kopierpapier, Briefpapier, Schreibblöcke

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ DIN A3 nein
Aller Art Aller Art Rollenware nein
Aller Art Aller Art ≤ DIN A3 ja
PPK Schachteln 3 Stück nein
PPK Schachteln 6 Stück nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ DIN A3 ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ DIN A3 nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 8 x 250 Blatt ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 8 x 500 Blatt nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja