Es verpflichtet die Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die zum privaten Endverbraucher gelangen, bereits vor dem Inverkehrbringen der Verpackung zur Registrierung bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister. Ergänzend haben die verpflichteten Erstinverkehrbringer die Datenmeldungen über die in Verkehr gebrachten Verpackungen, die sie an die Systeme übermitteln, dupliziert an die Zentrale Stelle zu melden.
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: