Bei Druckerzeugnissen/Verlagserzeugnissen ist Hersteller/Erstinverkehrbringer in der Regel der Verlag bzw. Kunde des Druckhauses, wenn die Herstellung der Druckerzeugnisse sowohl hinsichtlich der Gestaltung des Druckerzeugnisses als auch hinsichtlich der Gestaltung der Verpackung (z.B. Schutzfolie, Katalog-, Postwurfverpackungen) nach seinen Vorgaben geschieht. In diesen Fällen ist der Verlag bzw. Kunde des Druckhauses registrierungs- und systembeteiligungspflichtig. Wichtig ist, dass Registrierung und Systembeteiligung vor dem Inverkehrbringen des Druckerzeugnisses vorgenommen wurden.
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