Alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen des Verpflichteten (alle befüllten Um- und Verkaufsverpackungen, die bei einem privaten Endverbraucher inkl. der vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen) sind bei der Anmeldung zu berücksichtigen. Materialart und Masse der zu beteiligenden Verpackungen sind anzugeben, ebenso die von der Zentrale Stelle Verpackungsregister mitgeteilte Registrierungsnummer.
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: