Zur Startseite

Herstellerpflichten im Jahre 2018 nach § 6 Abs. 1 VerpackV

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist ab dem 1. Januar 2019 u. a. für die Prüfung von Vollständigkeitserklärungen von Herstellern systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zuständig. Dies schließt die Vollständigkeitserklärungen für das Jahr 2018 – unter der Geltung der derzeitigen Verpackungsverordnung (VerpackV) – ein.


» Herstellerpflichten im Jahre 2018 nach § § 6 Abs. 1 VerpackV