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Systembeteiligung und Datenmeldung – so geht’s!

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Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist nur der erste Schritt: Sie vertreiben Ihre Waren in Verkaufs-, Um- und/oder Versandverpackungen, die regelmäßig systembeteiligungspflichtig sind? Dann müssen Sie zusätzlich das Recycling dieser Verpackungen finanzieren.

Sie handeln erst dann gesetzeskonform, wenn Sie einen Systembeteiligungsvertrag mit einem System abschließen und Ihre Verpackungsmengen auch im Verpackungsregister LUCID melden. Nur so vermeiden Sie Vertriebsverbote und Bußgelder.

Wie Sie auch Ihre Pflichten zur Systembeteiligung und Datenmeldung erfüllen, erfahren Sie hier.