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Information & Orientierung

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Die Produktverantwortung in § 23 Absatz 2 Nr. 1 KrWG umfasst sowohl die Entwicklung als auch die Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen. Das Ziel ist, dass sie ressourcenarm hergestellt, mehrfach verwendbar, technisch langlebig und nach Gebrauch zur ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Verwertung sowie zur umweltverträglichen Beseitigung geeignet sind.

Die erste Priorität in der Hierarchie des Kreislaufwirtschaftsrechts ist und bleibt die Vermeidung. Das Weglassen von Verpackungsmaterialien, das Minimieren von eingesetzten Ressourcen und die Wiederverwendung sparen am meisten Geld, sind also für den Hersteller auch ökonomisch vorzugswürdig.

Die zweite Priorität besteht in der möglichst hochwertigen Verwertung – dem Recycling. Hier setzt das Verpackungsgesetz (VerpackG) einen ergänzenden finanziellen Anreiz: Nach § 21 VerpackG müssen die Systembetreiber für das recyclinggerechte Design von Verpackungen, den Einsatz von Rezyklaten und von nachwachsenden Rohstoffen finanzielle Anreize schaffen.

Recyclinggerechtes Design im Sinne des VerpackG bedeutet, dass bei der Konzeption und der Herstellung einer Verpackung eine möglichst hohe Recyclingfähigkeit der Verpackung angestrebt wird. Ziel ist es, die zur Produktion verwendeten Materialien in einem Wertstoffkreislauf zu halten, so dass aus einem Produkt oder einer Verpackung nach der Entsorgung wieder neue Materialien, optimalerweise neue Verpackungen, entstehen können. Dieses Ziel soll durch die recyclinggerechte Gestaltung von Verpackungen und die Verwendung diesbezüglicher geeigneter Materialien und Produktionsprozesse im Sinne des Verpackungsgesetzes gefördert werden. Das heißt, dass Verpackungen nach der Gebrauchsphase so vollständig wie möglich zu einem materialgleichen Sekundärprodukt werden sollen.

Ergänzend ist hier zu erwähnen, dass es beim Einsatz von Rezyklaten in Verpackungen Einschränkungen bei Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff gibt. Mit Ausnahme von PET (Polyethylenterephthalat), welches in Getränkeflaschen und Tiefziehfolien Anwendung findet, gibt es im Moment keine zugelassenen weiteren Kunststoffarten im Lebensmittelkontakt. Zuständig für diese Zulassung ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA – European Food Safety Authority). Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass diese Vorschrift zu einer technischen Weiterentwicklung bei den Verpackungen führt, so dass mittel- bis langfristig auch Lebensmittelverpackungen außerhalb von PET mit Rezyklaten hergestellt werden können. Lebensmittelverpackungen z. B. aus Glas sind von dieser Einschränkung nicht betroffen. Glasverpackungen setzen zum Beispiel bereits seit vielen Jahren im Durchschnitt 60 Prozent Scherben ein und benötigen dafür keine Zulassung.    


Vorteile einer recyclinggerechten Verpackung sind:

 

  • Unterstützung von Sortier- und Verwertungsprozessen
  • Verarbeitungsfähigkeit zu hochwertigen Rezyklaten
  • Schließung von Kreisläufen: bessere Verfügbarkeit von Rezyklaten für eigene Verpackungen
  • Schonung der Umwelt durch Ressourcenschonung und CO2-Einsparung
  • Unterstützung zu einer modernen Kreislaufwirtschaft
  • Einsparungen

 

Ziele:

 

  • Förderung und Entwicklung von recyclingfreundlichem Design entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  • Einsatz von Rezyklaten
  • Optimierung des Designs von Verpackungen inklusive Materialbeschaffenheit und Farben
  • Minimierung der Materialeinsätze in quantitativer Sicht
  • Grundsätzliche Vermeidung von Verpackungsabfällen
  • Möglichkeit einer sortenreinen Aufbereitung von Produkt- und Verpackungsmaterialien

 

Fazit:

Nachhaltige Verpackungen und recyclinggerechtes Design ergänzen die Vermeidung und führen in Summe zu einer Entlastung der Umwelt.


Positive Verpackungsbeispiele zur Bemessung der Recyclingfähigkeit:

 

Dieses Bild zeigt Verpackungen hinsichtlich ihrer Verträglichkeit im Zusammenspiel mit anderen Verpackungen im Recyclingprozess. Weiße, ungefärbte Verpackungen zum Beispiel aus PP oder PE sind als Monomaterial hochgradig recyclingfähig. Die Zuordnung zu einem Verwertungspfad ist in der Sortierung möglich, weil weißes Material die Nahinfrarotstrahlen absorbiert und damit von anderen Verpackungen trennbar ist.

Weiße Verpackungen aus Monomaterial mit entsprechend kleiner Etikettierung sind im hohen Maße recyclingfähig, da sie im Sortierprozess als PE oder PP erkannt werden.

Wird die weiße Verpackung recycelt, kann aus ihr Granulat hergestellt werden, das bei der Wiederverwertung beliebig eingefärbt werden kann.

 

Dieses Bild zeigt Verpackungen hinsichtlich ihrer Sortierfähigkeit. Hier sind kleine oder keine Etiketten erkennbar, die Sortieraggregate können das Verpackungsmaterial problemlos identifizieren. Grundsätzlich gilt für Etiketten bzw. Ummantelungen: Je kleiner das Etikett oder die flächenmäßige Ummantelung auf einer Verpackung (< 50 Prozent) ist, desto wahrscheinlicher ist die Erkennung in der Sortieranlage. Flaschen und Dosen, die beispielsweise aus einem Material bestehen (z. B. PP, PE, PS, PET-A) und deshalb aufgrund der Materialeinschätzung hochgradig recyclingfähig wären, können bei zu stark ausgeprägten Etikettierungen oftmals keinem korrekten Verwertungspfad zugeführt werden, so dass ihre praktische Recyclingfähigkeit = Null ist. Die konkrete Einschätzung hängt daneben von der konkret gewählten Kombination der Materialien von Etikett und Behältnis ab.

Die zwei abgebildeten Verpackungen sind hinsichtlich ihrer Etikettierung hochgradig recyclingfähig. Ferner sind die Behältnisse aus Gutmaterialien wie PET-A oder PP.