Erweiterte Registrierungspflicht
Unabhängig von der Verpackung, welche Sie mit Ihrer Ware erstmals befüllen und gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen, gilt eine Registrierungspflicht. Hier finden Sie Informationen zu diesem Thema.

Unabhängig von der Verpackung, mit der Sie Ihre Waren erstmals befüllen und gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen, müssen Sie sich entweder
- im Verpackungsregister LUCID erstmalig registrieren und dort Angaben zu den Verpackungsarten machen oder
- bei einer bestehenden Registrierung die Angaben zu den Verpackungsarten ergänzen (Änderungsregistrierung).

Wollen Sie sich erstmalig registrieren oder Änderungen an Ihrer Registrierung vornehmen? Hier gelangen Sie zum Verpackungsregister LUCID.
Sehen Sie sich unseren Erklärfilm Neuregistrierung oder Erklärfilm Änderungsregistrierung an und erfahren Sie, wie die Registrierung funktioniert.

Wie Sie sich registrieren und Ihre Systembeteiligungspflicht erfüllen, erfahren Sie in unseren Checklisten:
Checkliste - Erfüllung der Registrierungs- und Systembeteiligungsgpflichten
Checkliste 2 - Was muss ich vor der Registrierung wissen?
Checkliste 3 - Wie geht es nach der Registrierung weiter?

Produzent, Handelsunternehmen, Importeur, Versand- und Onlinehändler - Sie alle können Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes sein.

Abgrenzung und Pflichten - Welche Verpackungsarten mit und ohne Systembeteiligungspflicht gibt es?
Details im Schaubild "Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht"

In diesem Kurzfilm zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Verpackungsarten und wie Sie diese im Registrierungsprozess angeben müssen.