Registrierung, Systembeteiligung, Datenmeldung - so geht's!
Dreiklang der Pflichten: Sie wollen wissen, wie Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren, Ihre Verpackungen an einem System beteiligen und Datenmeldungen zu Ihren Verpackungsmengen abgeben? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Pflichten nach dem Verpackungsgesetz erfüllen.

In wenigen Schritten auf der sicheren Seite: Diese Checklisten helfen Ihnen dabei, Ihre verpackungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen.
Checkliste zur Erfüllung der Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten
Checkliste „Was muss ich vor der Registrierung wissen?“

Wollen Sie sich erstmalig registrieren oder Änderungen an Ihrer Registrierung vornehmen? Hier gelangen Sie zum Verpackungsregister LUCID.
Sehen Sie sich unseren Erklärfilm Neuregistrierung oder Erklärfilm Änderungsregistrierung an und erfahren Sie, wie die Registrierung funktioniert.

Sie bringen Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr? Dann reicht die Registrierung im Verpackungsregister LUCID nicht aus. Sie müssen zusätzlich einen Systembeteiligungsvertrag mit einem oder mehreren Systemen abschließen und regelmäßig Datenmeldungen zu Ihren Verpackungsmengen abgeben.
Erklärfilm zur Systembeteiligung
Übersicht Systembetreiber
Mehr zur Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID

Produzent, Handelsunternehmen, Importeur, Versand- und Onlinehändler - Sie alle können Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes sein.

Wenn Ihre Verpackungsmengen eine der drei folgenden Mengenschwellen
- Glas: 80.000 kg,
- Papier, Pappe, Karton (PPK): 50.000 kg,
- Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Getränkekartons, sonstige Verbunde (LVP): 30.000 kg
erreichen bzw. überschreiten, müssen Sie zu ihren jährlichen Verpackungsmengen eine Vollständigkeitserklärung (VE) abgeben. Erfahren Sie mehr dazu hier.
