Verpflichtet - Was ist zu tun?
Sie brauchen Informationen, um Ihre Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten nach dem Verpackungsgesetz zu erfüllen und möchten wissen, was Sie tun müssen? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier.

Sie haben Pflichten nach dem Verpackungsgesetz und müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren?
In Checkliste 2 finden Sie die wichtigsten Informationen zu allem, was Sie vor der Registrierung wissen sollten.

Hier gelangen Sie zum Verpackungsregister LUCID um sich erstmalig zu registrieren oder Änderungen vorzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Sehen Sie sich unseren Erklärfilm Neuregistrierung an und erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die erstmalige Registrierung funktioniert.
Der Erklärfilm "Änderungsregistrierung" erscheint in Kürze!

Wenn Sie noch keinen Systembeteiligungsvertrag mit einem oder mehreren Systemen abgeschlossen haben, müssen Sie dies nach der Registrierung unverzüglich tun. Eine Übersicht der Systeme finden Sie hier.
Wie Sie sich rechtskonform nach der Registrierung verhalten, erfahren Sie in Checkliste 3.
Pflichten nach der Registrierung

Wenn Sie Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr bringen, müssen Sie regelmäßig bei den Systemen und im Verpackungsregister LUCID Datenmeldungen zu den Verpackungsmengen abgeben. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Wenn Ihre Verpackungsmengen eine der drei folgenden Mengenschwellen
- Glas: 80.000 kg,
- Papier, Pappe, Karton (PPK): 50.000 kg,
- Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Getränkekartons, sonstige Verbunde (LVP): 30.000 kg
erreichen bzw. überschreiten, müssen Sie zu ihren jährlichen Verpackungsmengen eine Vollständigkeitserklärung (VE) abgeben. Erfahren Sie mehr dazu hier.