Zur Startseite

Stiftung & Behörde

Grundlegende Informationen zum Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind gemäß § 3 Abs. 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Endverbraucher ist derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Dabei gelten als private Endverbraucher nicht nur private Haushaltungen, sondern auch vergleichbare Anfallstellen im Sinne des § 3 Absatz 11 VerpackG. Die „vergleichbaren Anfallstellen“ sind in § 3 Absatz 11 VerpackG nicht abschließend aufgezählt, es sind z. B. die Gastronomie, Kasernen, Verwaltungen aber auch Handwerksbetriebe sowie landwirtschaftliche Betriebe mit einem Verpackungsvolumen, welches nicht mehr als 1.100 Liter entspricht und dies in einem haushaltsüblichen Rhythmus abgeholt werden kann.

Zu den Verkaufsverpackungen gehören ausdrücklich auch Serviceverpackungen und Versandverpackungen. Serviceverpackungen sind immer systembeteiligungspflichtig, Versandverpackungen sind im Katalog genannt, aber auch in den weit überwiegenden Fällen systembeteiligungspflichtig.

Nicht systembeteiligungspflichtig sind demgegenüber Exportverpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland als Abfall anfallen, großgewerbliche Verpackungen (diejenigen, die in der Industrie anfallen – also bei nicht vergleichbaren Anfallstellen), Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.

Zur Bestimmung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung kommt es darauf an, ob diese nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt. Im Katalog nimmt die ZSVR eine abstrakt-typisierende Betrachtung nach Produktgruppen und deren zugehörigen Verpackungen in Bezug auf den Gesamtmarkt vor. Anhand der nach dieser Betrachtung typischen Anfallstelle bestimmt die ZSVR die Systembeteiligungspflicht im Wege von Verwaltungsvorschriften.

Diese typisierende Betrachtung wurde im Rahmen der Analyse einer Gesamtmarktbetrachtung der jeweils betrachteten Produktgruppen mit ihren Verpackungen durch die GVM, Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH, vorgenommen. Die GVM hatte ihrerseits den jeweils typischen Anfall der Verpackungen der entsprechenden Produkte im Gesamtmarkt der Verpackungen in Deutschland untersucht und nach Produktgruppen dargestellt. Dabei wurde auch das Mengenkriterium bei Anfallstellen berücksichtigt, was dem einzelnen Hersteller nicht möglich ist. Die GVM hat vertieft die konkreten Lieferbeziehungen für die verschiedenen Branchen/Produktgruppen untersucht. Dies geschah unter Herausarbeitung auch der Anfallstellen mit Mengenkriterium.

Da der Erstinverkehrbringer in der Regel keine solche Gesamtmarktbetrachtung anstellen kann bzw. wird, weist das VerpackG der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die hoheitliche Aufgabe zu, Verpackungen als systembeteiligungspflichtig einzuordnen (§ 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 23 VerpackG). Sie stellt auf Antrag die Systembeteiligungspflicht von Verpackungen fest.
 

Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen

Um die Vielzahl erwarteter Einordnungsentscheidungen vorzubereiten und es den Herstellern im Sinne von § 3 Absätze 14 und 9 VerpackG (Erstinverkehrbringer) zu ersparen, einzelfallbezogen einen Antrag zu stellen, veröffentlicht die ZSVR normeninterpretierende Verwaltungsvorschriften. Diese treffen darüber Aussagen, wie die ZSVR voraussichtlich entscheiden wird, wenn sie einen Antrag auf Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig oder nicht erhält. Die Verwaltungsvorschriften werden zur einfachen Handhabung in Form eines Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen veröffentlicht.

Der Katalog soll den Herstellern bzw. Erstinverkehrbringern insbesondere für die Einordnung von Verpackungen in Zweifelsfällen als eine sachorientierte Hilfe dienen. Dabei wird die Pflicht zur Systembeteiligung transparent und nachvollziehbar ausgestaltet. Durch die klare Zuordnung der Verpackungen wird verhindert, dass produktverantwortliche Erstinverkehrbringer und weitere Wirtschaftskreise zu beteiligende Verpackungen nicht bei einem System anmelden oder auf Gutachtenbasis zu anderen Einstufungsergebnissen gelangen und darüber hinaus nicht abziehbare Verpackungsmengen definieren, welche zur Unterbeteiligung führen.

Der Katalog ist in mehrere Teile gegliedert, um den Nutzern die Vielfalt an Informationen umsetzbar zu präsentieren:

 

Element Inhalt
Leitfaden Hintergründe, Herangehensweise, Aufbau des Katalogs, Anwendungsbereich, Umgang mit den verschiedenen Verpackungsarten und Erläuterungen zur konkreten Anwendung
Inhaltsverzeichnis Übersicht über die im Katalog enthaltenden Produktgruppen
Produktgruppenblätter als Datei Innerhalb der Produktgruppen wird nach den verschiedenen Produkten differenziert und die vorgenommenen Zuordnungen konkretisiert. Der Aufbau der einzelnen Produktblätter ist jeweils:
1) Definitionsblatt mit Begründung
2) Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
3) Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail

 

Leitfaden

Der Leitfaden zur Anwendung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen erläutert Hintergründe und Herangehensweisen sowie den Aufbau des Katalogs, erklärt den Umgang mit den verschiedenen Verpackungsarten und enthält Erläuterungen zur konkreten Anwendung. Der Leitfaden bezieht sich insbesondere auf die Anwendung der Abgrenzungskriterien, im Lebensmittelbereich oft auf die Füllgrößen, das Verständnis zu den Verkaufseinheiten sowie den Einzelheiten zu Transportverpackungen. Ebenfalls wird der Umgang mit im Katalog ungeregelten Fällen beschrieben. Den Erläuterungen sind anschauliche Beispiele beigefügt. Der Leitfaden enthält außerdem einen Abschnitt zu häufig gestellten Fragen und ein Glossar. Er ist Bestandteil der Verwaltungsvorschrift. Die Produktgruppenblätter als Datei dürfen nicht isoliert angewendet werden, sondern immer nur in Zusammenhang mit dem Leitfaden.

 

Inhaltsverzeichnis

Ein Inhaltsverzeichnis zum Katalog erleichtert den Überblick:
Die abgebildete Warenwelt wurde in Produktkategorien (=Katalogblättern) zusammengefasst, die wiederum Produktgruppen zugeordnet sind. Dies soll die Komplexität für den Anwender reduzieren. Die Zuordnung zu Produktgruppen orientiert sich an bereits bekannten Schemata (Branchenlösungen, Verpackungsverordnung Österreich), um die Anwendung so einfach wie möglich zu gestalten.

 

Produktgruppenblätter als Datei und Suche im Katalog

Der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen ist auch als Datenbank mit Suchfunktion auf der Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu nutzen.

Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen

Ob Ihre Verpackung systembeteiligungspflichtig ist, erfahren Sie hier.

Neben der Nutzung der Katalogdatenbank zur komfortablen und schnellen Suche Ihrer Produktgruppen und Produkte haben Sie weiter die Möglichkeit, die Produktdatenblätter des Katalogs sowie alle weiteren Informationen separat in Dateiform herunterzuladen. Die Produktgruppenblätter als Datei finden Sie hier



Vorgehensweise zur Erstellung des Katalogs

Der Katalog basiert zunächst auf der Auslegung des Merkmals „typischerweise“ durch die ZSVR. Für alle Produkte galt es, unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu bewerten, ob der Anfall beim privaten Endverbraucher als charakteristisch anzusehen ist. Die Bewertung anhand der allgemeinen Verkehrsanschauung bezieht sich auf objektive Kriterien, wie z. B. den Inhalt der Verpackung (wer verbraucht/nutzt das verpackte Gut/Produkt gewöhnlich) und die Gestaltung der Verpackung, mithin ihre Größe und sonstigen Eigenschaften (z. B. Füllgutmenge, Material, Gewicht) sowie den typischen Vertriebsweg (z. B. Einzelhandel, Großhandel).

Auf dieser Basis wurden durch die GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH umfangreiche Analysen bestehender Daten und ergänzende Erhebungen durchgeführt. Dazu gehörten die Auswertung von konkreten Bezugslisten von Anfallstellen, telefonische Befragungen, Store-Checks, Auswertung von Online-Sortimenten, Auswertung von Distributionsdaten von Vertreibern, Auswertung von Größenklassenstatistiken zur Abgrenzung des Mengenkriteriums im Handwerk und bei landwirtschaftlichen Betrieben.

Eine Darstellung der Methodik zur Erarbeitung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen finden Sie hier.

In regelmäßigen Auswertungen wurden diese Ergebnisse für die einzelnen Produktgruppen mit der ZSVR besprochen und abschließend noch mit den weiteren beteiligten Behörden erörtert.

Die ZSVR hat den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen („Katalog“) für 2023 veröffentlicht. Im August 2018 zunächst als Entwurf zur Anhörung der betroffenen Wirtschaftskreise bei einem Konsultationsverfahren publiziert, wurde der Katalog nach Abschluss des Verfahrens im selben Jahr erstmals als Verwaltungsvorschrift veröffentlicht.

Seitdem wird dieser jährlich überprüft, gegebenenfalls angepasst und um fehlende Produkte ergänzt. In den vergangenen Jahren hat die ZSVR in den jährlichen Konsultationsverfahren insgesamt eine neue Produktgruppe und 79 Produktblätter ergänzt und den Gesamtkatalog mit Ergänzungen oder Korrekturen jeweils neu veröffentlicht. 

Vor der Veröffentlichung der Ausgabe 2023 hat die ZSVR den Katalog erneut überprüft und redaktionell optimiert. In neun bestehenden Produktgruppen wurden insgesamt 25 Produkte mit entsprechenden neuen Produktblättern ergänzt. 
 

Serviceverpackungen

Serviceverpackungen sind „[…] Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um […] die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen […]“ (§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) VerpackG) und zählen zu den Verkaufsverpackungen.

Merkmal einer Serviceverpackung ist in der Regel, dass der Zeitpunkt der Befüllung der Verpackungen im Wesentlichen mit dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens (Abgabe an den Endverbraucher) zusammenfällt.

Zu den Serviceverpackungen zählen z. B. folgende Segmente:

  • Becher und Tassen für Heißgetränke inkl. Deckel
  • Becher für Kaltgetränke 
  • Automatenbecher
  • Becher für Eis, Milchshakes, Spirituosen etc.
  • Becher für Speisen, z. B. für Suppen, Smoothies, Müsli, Popcorn und dergleichen
  • Teller für Suppen, Menüteller u. dgl.
  • Salatschalen, Menüschalen mit und ohne Deckel
  • Tabletts und Schalen z. B. für Kuchen, Würstchen, Salate, Pommes-frites etc.
  • Menü- und Snackboxen, z. B. Lunchboxen, Nudelboxen, Pizzaschachteln
  • Beutel, Einschläge, Zuschnitt, Spitztüten, z. B. Sandwichbeutel, Thermobeutel, Wrappings, Pommes-frites-Tüten etc.
  • Knotenbeutel, Beutel, Spitztüten und Einschläge, die im Obst- und Gemüsehandel, im Direktvertrieb, auf Wochenmärkten oder im Obst- und Gemüsebereich des Lebensmitteleinzelhandels abgegeben werden
  • Beutel, Zuschnitte, Einschläge, die an den Frischetheken des Handels, des Lebensmittelhandwerks oder des Feinkosthandels abgegeben werden
  • Tragetaschen aller Art
  • Geschenkverpackungen (Geschenkpapier, Geschenkbeutel/-tüten/-boxen) zur Umhüllung von Waren, sofern nicht separat als Produkt erworben
  • Einschläge und Beutel, die von Wäschereien und Reinigungen abgegeben werden
  • Netze, Blumenpapier, Blumenfolien, Einschläge, die von Floristen, Gartenbaubetrieben oder mit Weihnachtsbäumen abgegeben werden
  • Sonstige, z. B. Tortenspitzen, Aufleger, Manschetten, Tragehilfen und dergleichen

Serviceverpackungen fallen nur ausnahmsweise nicht beim privaten Endverbraucher an.

Damit sind alle Serviceverpackungen ausnahmslos systembeteiligungspflichtig.

Von einer Listung im Katalog wurde deswegen abgesehen.
 

Fragen

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Anwendung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen? Bitte wenden Sie sich in diesem Falle schriftlich an die folgende E-Mail-Adresse:

katalog[at]verpackungsregister.org

Geben Sie in Ihrer E-Mail bitte unbedingt Ihre vollständigen Kontaktdaten und gegebenenfalls die vollständigen Adressdaten Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Organisation an.

Bitte haben Sie Verständnis, dass

  • telefonische Anfragen nicht beantwortet werden.
  • anonyme Anfragen nicht beantwortet werden.
  • Anfragen ohne Angabe der vollständigen Kontaktdaten nicht beantwortet werden.
  • die Beantwortung von Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
  • Presseanfragen über diese Kontaktadresse nicht beantwortet werden. Bitte richten Sie diese ausschließlich an presse[at]verpackungsregister.org.

Diese Informationsseiten könnten für Sie ebenfalls hilfreich sein: