Zur Startseite

Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
01-000 Getränke 01-000-0070 Sonstige alkoholfreie Getränke
Produktbeschreibung
Sonstige alkoholfreie Getränke
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Kokoswasser
Andere alkoholfreie Getränke
Brottrunk
Sojagetränke, Sojamischgetränke
Getränke auf Basis von Hafer, Dinkel und anderen Getreiden
Reisdrinks
01-000-0080 Bier, alkoholfreies Bier 
02-000-0010 Milch, Milchgetränke 
01-000-0010 Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte 
02-000-0070 Joghurt, Fertigdesserts 
01-000-0100 Sekt, Schaumwein, Perlwein 
02-090-0040 Tee, Instantgetränke auf Teebasis 
02-110-0200 Babynahrung, pulverförmig 
02-020-0070 Kokosmilch 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von sonstigen alkoholfreien Getränken bis zu einer Füllgröße von einschließlich 12 Litern fallen typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen an. Sofern diese Verpackungen nicht nach § 31 VerpackG der Pfandpflicht unterliegen, sind sie systembeteiligungspflichtig. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen aller Art sind nicht systembeteiligungspflichtig.
Verpackungen mit Bündelungsfunktion für sonstige alkoholfreie Getränke sind bis zu einer Füllgröße von einschließlich 12 Litern unabhängig von der Pfandpflicht systembeteiligungspflichtig.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von sonstigen alkoholfreien Getränken über einer Füllgröße von 12 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie oder im Großgewerbe anfallen.
Versandverpackungen aller Art von sonstigen alkoholfreien Getränken fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Bei sonstigen alkoholfreien Getränken sind die Ausnahmen aus § 31 Abs. 4 Nr. 7 VerpackG nicht einschlägig.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Datum der Veröffentlichung: 29.01.2020 | Antragsteller: Arla Foods Deutschland GmbH

Datum der Veröffentlichung: 13.11.2019 | Antragsteller: Layenberger Nutrition Group GmbH

Datum der Veröffentlichung: 02.07.2019 | Antragsteller: Emmi Deutschland GmbH

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 01-000-0070 // Sonstige alkoholfreie Getränke

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art > 12 l nein
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art ≤ 12 l ja
Aller Art Pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art Aller Art nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig > 12 l nein
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig ≤ 12 l ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig ≤ 12 l ja
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig > 12 l nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 01-000-0070 // Sonstige alkoholfreie Getränke

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aluminium Getränkedosen 330 ml nein
Aluminium Getränkedosen 500 ml nein
Getränkekarton Blockpackungen 200 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 250 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 330 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 350 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 500 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 600 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 1 l ja
Getränkekarton Blockpackungen 5 l ja
Glas Flaschen 330 ml nein
Glas Flaschen 500 ml nein
  • 1