Zur Startseite

Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-020 Konserven 02-020-0040 Kartoffelkonserven, ungekühlte Kartoffelnassprodukte
Produktbeschreibung
Ohne Kühlung haltbare Kartoffelkonserven (Vollkonserven und Halbkonserven) sowie ungekühlt lagerfähige Kartoffelnassprodukte
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Geschälte Kartoffeln
Ungekühlte Bratkartoffen
Vorgegarte Kartoffeln
Kartoffelkonserven
Sonstige Kartoffelkonserven
Ungekühlte Rösti, Reibekuchen
02-120-0090 Ketchup, Senf, Mayonnaise 
02-120-0110 Pommes Frites, andere gekühlte Kartoffelprodukte 
02-020-0010 Mischkonserven, tafelfertige Suppen 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen von Kartoffelkonserven und ungekühlten Kartoffelnassprodukten bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 kg bzw. 22 Liter sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Umverpackungen von Kartoffelkonserven und ungekühlten Kartoffelnassprodukten bis zu einer Füllgröße von einschließlich 1,5 kg bzw. 1,5 Liter sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Kartoffelkonserven und ungekühlten Kartoffelnassprodukten fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Für industrielle Verarbeiter werden auch Verpackungen in Verkehr gebracht, die von vornherein nicht die rechtlichen Vorgaben für die Abgabe an private Endverbraucher erfüllen und daher auch typischerweise nicht bei diesen anfallen. Solchermaßen abweichend gestaltete Verpackungen, die zum Beispiel lediglich gestempelt und nicht mit ausreichender Lebensmittelkennzeichnung (nach LMIV) versehen sind, sind unabhängig von der Füllgröße nicht systembeteiligungspflichtig, da sie infolge der rechtlichen Vorgaben typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen können.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-020-0040 // Kartoffelkonserven, ungekühlte Kartoffelnassprodukte

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 22 l ja
Aller Art Aller Art > 22 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 22 kg ja
Aller Art Aller Art > 22 kg nein
Glas Konservengläser ≤ 22 l ja
Glas Konservengläser ≤ 22 kg ja
Kunststoff Eimer, Kanister ≤ 22 kg ja
Kunststoff Eimer, Kanister ≤ 22 l ja
Metall Eimer, Kanister ≤ 22 kg ja
Metall Eimer, Kanister ≤ 22 l ja
Weißblech Konservendosen ≤ 22 l ja
Weißblech Konservendosen ≤ 22 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen ≤ 1,5 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen > 1,5 l nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen ≤ 1,5 l ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen > 1,5 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,5 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,5 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,5 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,5 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-020-0040 // Kartoffelkonserven, ungekühlte Kartoffelnassprodukte

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 22 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 22 l ja
Glas Konservengläser 425 ml ja
Glas Konservengläser 500 ml ja
Glas Konservengläser 580 ml ja
Glas Konservengläser 720 ml ja
Glas Konservengläser 1,7 l ja
Glas Konservengläser 2,7 l ja
Kunststoff Eimer, Kanister ≤ 22 l ja
Kunststoff Eimer, Kanister > 22 l nein
Kunststoff Fässer 50 l - 220 l nein
Kunststoff IBCs > 22 l nein
  • 1