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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-040 Süßwaren, Knabberartikel 02-040-0090 Pralinen, Konfekt
Produktbeschreibung
Mundgerechte, bissgroße Schokoladenerzeugnisse mit geschmacksbestimmenden Füllungen oder Früchten
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Belgische Pralinen
Trüffel
Nougatpralinen, Nougatkonfekt
Sonstige Pralinen
Weinbrandbohnen
Mozartkugeln
02-040-0080 Sonstige Schokolade, Schokoladenerzeugnisse 
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Pralinen und Konfekten bis zu einer Füllgröße von einschließlich 6 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Kinos, Theatern und Freizeitparks sowie Behörden, Verwaltungen, Gastronomiebetrieben, Kantinen und Bildungseinrichtungen anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Pralinen und Konfekten fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Datum der Veröffentlichung: 17.05.2023 | Antragsteller: BIP Candy & Toys Germany GmbH

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-040-0090 // Pralinen, Konfekt

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 6 kg ja
Aller Art Aller Art > 6 kg nein
Kunststoff Beutel, Einschläge, Schachteln ≤ 6 kg ja
PPK Beutel, Einschläge, Schachteln ≤ 6 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Einschläge ≤ 6 kg ja
Weißblech Dosen ≤ 6 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 6 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 6 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 6 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 6 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-040-0090 // Pralinen, Konfekt

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 6 kg ja
Aller Art Aller Art > 6 kg nein
Kunststoff Beutel 40,8 g ja
Kunststoff Beutel 125 g ja
Kunststoff Beutel 130 g ja
Kunststoff Beutel 132 g ja
Kunststoff Beutel 148 g ja
Kunststoff Beutel 150 g ja
Kunststoff Beutel 200 g ja
Kunststoff Beutel 325 g ja
Kunststoff Beutel 350 g ja
Kunststoff Beutel 350 g - 1 kg ja
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