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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-080 Backwaren, Backvorprodukte 02-080-0040 Hefe zum Backen
Produktbeschreibung
Nicht-flüssige Hefe, die zum Backen eingesetzt wird
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Presshefe zum Backen
Frische Hefe zum Backen
Trockenhefe zum Backen
Granulathefe zum Backen
02-120-0160 Hefe zur Herstellung von Bier und Wein 
05-000-0080 Futter für sonstige Heimtiere 
02-080-0030 Backpulver, Backmittel 
02-110-0340 Nahrungsergänzungsmittel, pulverförmig 
06-000-0010 Futtermittel für Nutztiere 
02-120-0180 Flüssighefe 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Hefe zum Backen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 2,3 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Bäckereien anfallen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Hefe zum Backen mit einer Füllgröße über 2,3 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere Lieferbäckereien, Großbäckereien und Handwerksbäckereien oberhalb des Mengenkriteriums.

Versandverpackungen aller Art von Hefe zum Backen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-080-0040 // Hefe zum Backen

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 2,3 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 2,3 kg ja
Kunststoff Beutel, Big Bags, Dosen, Einschläge, Säcke > 2,3 kg nein
Kunststoff Beutel, Dosen, Einschläge ≤ 2,3 kg ja
PPK Beutel, Faltschachteln ≤ 2,3 kg ja
PPK Beutel, Faltschachteln, Säcke > 2,3 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Einschläge ≤ 2,3 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Einschläge, Säcke > 2,3 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 2,3 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 2,3 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Mehrstückverpackungen > 2,3 kg nein
PPK Mehrstückverpackungen ≤ 2,3 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-080-0040 // Hefe zum Backen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 2,3 kg ja
Aller Art Aller Art > 2,3 kg nein
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 400 kg - 1000 kg nein
Kunststoff Dosen 1 kg ja
Kunststoff Einschläge 28 g ja
Kunststoff Säcke 26 kg nein
PPK Beutel 1 kg ja
PPK Faltschachteln 21 g ja
PPK Faltschachteln 27 g ja
PPK Faltschachteln 44 g ja
PPK Säcke 25 kg nein
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