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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-080 Backwaren, Backvorprodukte 02-080-0220 Kuchen, Torten, Stollen
Produktbeschreibung
Zumeist süße Backwaren, die industriell oder handwerklich hergestellt werden
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Backpulverkuchen
Stollen, Christstollen
Hefekuchen
Kleinkuchen
Torten
02-040-0030 Kekse, Waffeln, sonstige Dauerbackwaren 
02-080-0260 Waffeln, Süßes Kleingebäck 
02-030-0080 TK Backwaren 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Kuchen, Torten und Stollen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 4 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen insbesondere Gastronomiebetriebe, Kantinen und Großküchen.

Versandverpackungen aller Art von Kuchen, Torten und Stollen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-080-0220 // Kuchen, Torten, Stollen

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 4 kg ja
Aller Art Aller Art > 4 kg nein
Glas Gläser > 4 kg nein
Glas Gläser ≤ 4 kg ja
Kunststoff Beutel, Einschläge ≤ 4 kg ja
Metall Dosen, Schalen > 4 kg nein
Metall Dosen, Schalen ≤ 4 kg ja
PPK Beutel, Einschläge, Schachteln, Umhüllungen ≤ 4 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Einschläge ≤ 4 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Schalen > 4 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Schalen ≤ 4 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Umhüllungen > 4 kg nein
Kunststoff Beutel, Umhüllungen ≤ 4 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 4 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 4 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-080-0220 // Kuchen, Torten, Stollen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 4 kg ja
Aller Art Aller Art > 4 kg nein
Aluminium Dosen 300 g - 500 g ja
Aluminium Schalen 100 g - 500 g ja
Glas Gläser 200 g - 500 g ja
Kunststoff Beutel, Einschläge 35 g - 70 g ja
Kunststoff Beutel, Einschläge 149 g - 200 g ja
Kunststoff Beutel, Einschläge 220 g - 300 g ja
Kunststoff Beutel, Einschläge 310 g - 500 g ja
Kunststoff Beutel, Einschläge 520 g - 1 kg ja
Kunststoff Schalen 100 g - 500 g ja
PPK Beutel, Einschläge 250 g ja
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