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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-120 Sonstige Lebensmittel 02-120-0070 Flüssigzucker
Produktbeschreibung
Flüssigzucker und andere flüssige Süßungsmittel mit Zucker
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Flüssigzucker
Sonstige flüssige Süßungsmittel mit Zucker (z.B. auf Honig-, Agaven- oder Dattelbasis)
02-110-0300 Zucker 
02-110-0400 Süßstoff 
02-120-0100 Brotaufstriche 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Flüssigzucker bis zu einer Füllgröße von einschließlich 9 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen, Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören Imkereien, Bäckereien und anderen Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Versandverpackungen aller Art von Flüssigzucker fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Füllgrößen von Flüssigzucker werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-120-0070 // Flüssigzucker

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 9 l ja
Aller Art Aller Art > 9 l nein
Glas Flaschen ≤ 9 l ja
Kunststoff Eimer, Fässer, IBCs, Kanister > 9 l nein
Kunststoff Flaschen, Kanister, Tuben ≤ 9 l ja
PPK, Kunststoff Bag-in-Boxen > 9 l nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Flaschenträger, Umhüllungen ≤ 9 l ja
Kunststoff Flaschenträger, Umhüllungen > 9 l nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 9 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 9 l ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-120-0070 // Flüssigzucker

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 9 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 9 l ja
Glas Flaschen 250 ml - 500 ml ja
Glas Flaschen 1 l ja
Glas Flaschen 2 l ja
Kunststoff Eimer 10 l nein
Kunststoff Fässer, IBCs 100 l - 1000 l nein
Kunststoff Flaschen 250 ml - 500 ml ja
Kunststoff Flaschen 1 l ja
Kunststoff Flaschen 2 l ja
Kunststoff Kanister 3 l ja
Kunststoff Kanister 5 l ja
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