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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-130 Fette & Öle 02-130-0050 Schmalz
Produktbeschreibung
Tierisches Schlachtfett zum menschlichen Verzehr.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Griebenschmalz
Gänseschmalz
Zwiebelschmalz
Schweineschmalz
Sonstiges Schmalz
02-000-0040 Butter, Butterzubereitungen 
02-130-0030 Speisefette, Margarine 
  Pflanzliche Industrieöle (z.B. Palmöl) (nicht im Katalog) 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Schmalz bis zu einer Füllgröße von einschließlich 1,5 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Schmalz mit einer Füllgröße über 1,5 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen (und im Übrigen auch im Handel) anfallen. Dazu zählen insbesondere Fässer und Eimer, die überwiegend in Betrieben des Lebensmittelhandwerks oberhalb des Mengenkriteriums anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Schmalz fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-130-0050 // Schmalz

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 1,5 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 1,5 kg ja
Glas Gläser, Tiegel, Töpfe ≤ 1,5 kg ja
Keramik Tiegel, Töpfe ≤ 1,5 kg ja
Kunststoff Becher, Eimer, Schalen ≤ 1,5 kg ja
Kunststoff Eimer, Fässer, Schalen > 1,5 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 1,5 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 1,5 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,5 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,5 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-130-0050 // Schmalz

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 1,5 kg ja
Aller Art Aller Art > 1,5 kg nein
Glas Gläser, Tiegel, Töpfe ≤ 1,5 kg ja
Keramik Tiegel, Töpfe ≤ 1,5 kg ja
Kunststoff Becher 100 g - 1,5 kg ja
Kunststoff Eimer 1 kg - 1,5 kg ja
Kunststoff Eimer, Fässer > 1,5 kg nein
Kunststoff Schalen 1,5 kg - 4 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 1,5 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 1,5 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln 6 x 125 g ja
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