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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
13-010 Schmierstoffe, Brennstoffe 13-010-0020 Brennspiritus, Lampenöl
Produktbeschreibung
Ungenießbarer Alkohol, der vor allem zum Feueranzünden oder zum Warmhalten und Erhitzen von Speisen und Getränken verwendet wird, sowie Öl, das zur Verbrennung in Lampen verwendet wird.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Brennspiritus
Lampenöl
Brennspiritus für Ethanol-Kamine
13-010-0030 Brennpaste 
13-010-0010 Feste Brennstoffe 
13-010-0050 Benzin 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Brennspiritus und Lampenöl bis zu einer Füllgröße von einschließlich 28 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Großküchen und Kantinen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Cateringbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Brennspiritus und Lampenöl mit einer Füllgröße über 28 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie und in großgewerblichen Anfallstellen anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Brennspiritus und Lampenöl fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne von § 3 Abs. 7 in Verbindung mit Anlage 2 VerpackG sind nach § 12 Nr. 4 VerpackG von der Systembeteiligungspflicht ausgenommen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 13-010-0020 // Brennspiritus, Lampenöl

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 28 l ja
Aller Art Aller Art > 28 l nein
Kunststoff Flaschen, Kanister ≤ 28 l ja
Metall Kanister > 28 l nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 28 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 28 l ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 13-010-0020 // Brennspiritus, Lampenöl

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 28 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 28 l ja
Kunststoff Enghalsflaschen 250 ml ja
Kunststoff Enghalsflaschen 500 ml ja
Kunststoff Enghalsflaschen 1 l ja
Kunststoff Kanister 5 l ja
Kunststoff Kanister 10 l ja
Kunststoff Kanister 20 l ja
Weißblech Kanister 20 l ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 28 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 28 l ja
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