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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
13-010 Schmierstoffe, Brennstoffe 13-010-0050 Benzin
Produktbeschreibung
Auf Benzin, Benzin/Öl-Gemisch oder Gas basierende Brennstoffe
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sonderkraftstoffe
Reinigungsbenzin, Waschbenzin
Rohbenzin
Flugbenzin
Gerätebenzin
Benzin
Motorenbenzin
Feuerzeugbenzin, Feuerzeuggas
13-010-0020 Brennspiritus, Lampenöl 
13-010-0042 Schmieröle 
13-010-0041 Schmierstoffe 
13-020-0110 Additive 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Benzin bis zu einer Füllgröße von einschließlich 70 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Dazu zählen insbesondere Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe (Garten- und Landschaftsbau), deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Benzin mit einer Füllgröße über 70 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie und in großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Zu den großgewerblichen Anfallstellen gehören auch Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle nicht in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können.

Versandverpackungen aller Art von Benzin fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne von § 3 Abs. 7 in Verbindung mit Anlage 2 VerpackG sind nach § 12 Nr. 4 VerpackG von der Systembeteiligungspflicht ausgenommen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 13-010-0050 // Benzin

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 70 l ja
Aller Art Aller Art > 70 l nein
Kunststoff Dosen, Flaschen, Kannen ≤ 70 l ja
Kunststoff Fässer > 70 l nein
Metall Aerosoldosen, Flaschen, Kannen ≤ 70 l ja
Metall Fässer > 70 l nein
Sonstige Verbundverpackung Dosen, Flaschen, Kännchen ≤ 70 l ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 70 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 70 l nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 13-010-0050 // Benzin

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 70 l ja
Aller Art Aller Art > 70 l nein
Aluminium Aerosoldosen 100 ml ja
Aluminium Aerosoldosen 250 ml ja
Aluminium Aerosoldosen 300 ml ja
Kunststoff Dosen, Flaschen, Kännchen 50 ml - 1 l ja
Kunststoff Fässer 60 l ja
Kunststoff Fässer 200 l nein
Kunststoff Flaschen 1 l ja
Kunststoff Kanister 3 l ja
Kunststoff Kanister 5 l ja
Kunststoff Kanister 10 l ja
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