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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
16-000 Gewerbechemikalien 16-000-0120 Ethanol
Produktbeschreibung
Ethanol (Trinkalkohol / Weingeist) aus sämtlichen Herstellungsmethoden (Gärung, Destillation, Synthese) als Ausgangsstoff oder Zusatz für Getränke und andere Lebensmittel sowie für sämtliche andere Anwendungsbereiche wie z.B. als Lösungsmittel, Desinfektionsmittel, Treibstoff und Ausgangsstoff für weitere Chemikalien.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Trinkalkohol
Weingeist
Ethanol als Desinfektionsmittel
Ethanol als Konservierungsmittel
Bioethanol
Ethanol als Lösungsmittel
Ethanol als Treibstoff
Ethanol für sonstige Anwendungen
01-000-0080 Bier, alkoholfreies Bier 
16-000-0140 Sonstige Alkohole 
13-010-0020 Brennspiritus, Lampenöl 
01-000-0110 Spirituosen 
01-000-0090 Wein, Weinmischgetränke, weinähnliche Getränke 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Ethanol bis zu einer Füllgröße von einschließlich 18 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Apotheken und Krankenhäusern anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Landwirtschaftsbetriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Versandverpackungen aller Art von Ethanol fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne von § 3 Abs. 7 in Verbindung mit Anlage 2 VerpackG sind nach § 12 Nr. 4 VerpackG von der Systembeteiligungspflichtig ausgenommen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 16-000-0120 // Ethanol

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 18 l ja
Aller Art Aller Art > 18 l nein
Glas Flaschen ≤ 18 l ja
Kunststoff Flaschen, Kanister ≤ 18 l ja
Kunststoff IBCs, Kanister > 18 l nein
Metall Kanister ≤ 18 l ja
Metall Kanister > 18 l nein
PPK Faltschachteln ≤ 18 l ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen ≤ 18 l ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen > 18 l nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln ≤ 18 l ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 16-000-0120 // Ethanol

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 18 l ja
Aller Art Aller Art > 18 l nein
Glas Flaschen 50 ml ja
Glas Flaschen 100 ml ja
Glas Flaschen 200 ml ja
Glas Flaschen 250 ml ja
Glas Flaschen 500 ml - 750 ml ja
Glas Flaschen 1 l ja
Kunststoff Flaschen 250 ml ja
Kunststoff Flaschen 750 ml ja
Kunststoff Flaschen 1 l ja
Kunststoff Flaschen 5 l ja
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