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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-120 Sonstige Lebensmittel 02-120-0020 Flüssigwürzen, Soßen
Produktbeschreibung
Flüssig bis sämig gebundene, würzende Beigaben zu Speisen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Süße Soßen
Gekühlte Soßen
Sonstige Soßen
Salatsoßen
Flüssigwürzen
Sonstige Flüssigwürzen
Flüssige Brühen, Fonds
Würzsoßen, Sojasoßen
02-120-0095 Feinkostsalate 
02-120-0090 Ketchup, Senf, Mayonnaise 
02-110-0280 Gewürze, Streuwürzen 
02-120-0070 Flüssigzucker 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Flüssigwürzen und Soßen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 18 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Flüssigwürzen und Soßen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-120-0020 // Flüssigwürzen, Soßen

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Glas Flaschen ≤ 18 kg ja
Kunststoff Becher, Flaschen, Portionsbecher, Schalen ≤ 18 kg ja
Kunststoff Beutel, Eimer, Kanister ≤ 18 kg ja
Metall Eimer, Kanister ≤ 18 kg ja
PPK Faltschachteln ≤ 18 kg ja
PPK, Kunststoff Bag-in-Boxen ≤ 18 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Blockpackungen, Kartuschen ≤ 18 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 18 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 18 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-120-0020 // Flüssigwürzen, Soßen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Glas Flaschen 50 ml - 300 ml ja
Glas Flaschen 350 ml - 1,5 l ja
Kunststoff Becher 30 ml ja
Kunststoff Becher 250 ml ja
Kunststoff Becher 500 ml ja
Kunststoff Becher 100 g - 600 g ja
Kunststoff Beutel 25 ml ja
Kunststoff Beutel 200 g - 1,5 kg ja
Kunststoff Eimer 1,5 l ja
Kunststoff Eimer 2 l - 5 l ja
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