Produktverantwortung bedeutet, dass derjenige der ein Produkt herstellt und vertreibt, bereits bei Entwicklung, Produktion und Vertrieb die spätere Entsorgung des Produktes in den Blick zu nehmen hat. Er muss die Recyclingfähigkeit seines Produktes berücksichtigen und die Rücknahme des Produktes nach Gebrauch sowie deren Entsorgung verantwortlich sicherstellen.
Das Verpackungsgesetz regelt dies für die verschiedenen Verpackungsarten und Füllgüter in differenzierter, angepasster Art und Weise.
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