Zentrale Stelle Verpackungsregister

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EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die Europäische Verpackungsverordnung (PPWR) bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen mit verpackungsrechtlichen Pflichten und schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen im europäischen Binnenmarkt. In einem neuen Webseitenbereich finden Sie erste Einordnungen, Definitionen und Hinweise zur Umsetzung in Deutschland, die fortlaufend ergänzt werden.


Erzeuger & HerstellerEigenmarken & ImporteNationale Umsetzung

Wussten Sie schon?

Die ZSVR engagiert sich im Netzwerk European National Registers (EUNR), in dem 16 EU-Mitgliedstaaten ihre Expertise bündeln. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis der PPWR und deren einheitliche Anwendung im europäischen Binnenmarkt zu fördern.

Der Katalog der ZSVR unterstützt Unternehmen dabei, die Verpackungen ihrer Produkte einzuordnen – und zeigt, ob für sie eine Systembeteiligungspflicht besteht, also die Finanzierung des Recyclings verpflichtend ist.

Ob Schuhkarton, Infusionsbeutel oder Permanenttragetasche – die Rubrik Gerichtsentscheidungen wächst kontinuierlich. Die Urteile schaffen Klarheit für die Praxis und bestätigen überwiegend die Bewertungen der ZSVR. Unternehmen sollten die Rechtsprechung laufend im Blick behalten, um Complianceverstöße zu vermeiden.

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In unserem Hilfebereich finden Sie viele Antworten.

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