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Verpackungsrechtliche Pflichten für Existenzgründer und Start-ups

Sie sind neu am Markt und vertreiben in Deutschland verpackte Waren? Dann gelten Sie nach dem Verpackungsgesetz als Hersteller – und haben Pflichten! Welche das sind und was Sie tun müssen, hängt von den jeweiligen Verpackungen ab.

Selbst Kleininverkehrbringer haben verpackungsrechtliche Pflichten. Bei gewerbsmäßiger Tätigkeit gibt es keine Bagatellgrenze oder Befreiung für Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen.

Wichtig zu wissen

Registrieren, beteiligen, melden: Für Ihre Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht (Verkaufs-, Um-, Versand- oder Serviceverpackungen) müssen Sie drei Pflichten erfüllen:

  1. Registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID.

  2. Schließen Sie einen Systembeteiligungsvertrag mit einem Systembetreiber ab. Hier finden Sie eine Liste der Systembetreiber.

  3. Melden Sie regelmäßig Ihre Verpackungsmengen bei Ihrem Systembetreiber und im Verpackungsregister LUCID (Datenmeldung).

Im Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen können Sie gezielt nach den Produkten suchen, die Sie vertreiben. Die Katalogdatenbank zeigt Ihnen an, ob die dazugehörigen Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind. Die Suchergebnisse sind aufgeschlüsselt nach Packstoff, Verpackungsart und Abgrenzungskriterium (bei Lebensmitteln Füllgröße, bei Nicht-Lebensmitteln Menge oder Einheit) der jeweiligen Verpackung.

Zur Katalogsuche

Registrieren: Für Ihre Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht müssen Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Zudem sind Sie verpflichtet bestimmte Rücknahme- sowie Verwertungspflichten zu erfüllen. Darüber ist ein Nachweis erforderlich. Einzelheiten dazu entnehmen Sie § 15 Verpackungsgesetz.

Vertreiben Sie Ihre Waren auch in Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht? Dann müssen Sie dafür die Pflicht zur Systembeteiligung erfüllen und Ihre Verpackungsgemengen regelmäßig melden (Datenmeldung).

Umweltschutz gelingt nur mit Wettbewerbsgleichheit und gleichen Spielregeln für alle. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihre Verpackungen die Umwelt möglichst wenig belasten. Das nennt sich Produktverantwortung und ist im Verpackungsgesetz geregelt. Sofern Verpackungen nicht vermieden werden können, muss jeder, der verpackte Waren vertreibt, im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Zudem ist ein hochwertiges Recycling von Verpackungsabfällen nur in einem Markt möglich, der finanziell gesund ist. Deshalb müssen Sie für Ihre systembeteiligungspflichtigen Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen das Recycling finanzieren. Das tun Sie, indem sie einen sogenannten Systembeteiligungsvertrag mit einem Systembetreiber schließen.

Sie übergeben Ihre Waren in Serviceverpackungen oder Ihre Kunden befüllen diese selbst vor Ort? Dann haben Sie verpackungsrechtliche Pflichten.

Ihre Pflichten im Überblick