Über uns

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist als Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet: Sie hat zum 1. Januar 2019 mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) offiziell ihren Betrieb aufgenommen und ihn mit Inkrafttreten des Verpackungsrechtsdurchführungsgesetzes (VerpackDG) zum 12. August 2026 nahtlos fortgesetzt. Die ZSVR ist mit hoheitlichen Aufgaben beliehen, um das VerpackungDG umzusetzen, insofern also bundesweit als Behörde tätig. Ihr Behördenstatus ist höchstrichterlich mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt.

Warum es uns gibt

Der Markt des Verpackungsrecyclings funktioniert nur, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen gegeben sind und Unternehmen auch das Recycling ihrer Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht übernehmen. Als ZSVR setzen wir den Rahmen und überwachen, dass die Spielregeln von allen eingehalten werden. Die ZSVR wurde geschaffen, um die Marktüberwachung der Inverkehrbringer von verpackten Waren und Entsorgungssystemen effektiver zu gestalten. Gemeinsam mit den Landesvollzugsbehörden sorgt die ZSVR für Transparenz und einen fairen Wettbewerb bei der Umsetzung der Produktverantwortung. Unser Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrer zu verhindern, die in der Vergangenheit bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen jährliche Schäden von über 200 Millionen Euro verursacht haben, welche durch gesetzestreu agierende Unternehmen mitgetragen wurden.

Wer wir sind

Gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine gerechte Verteilung der Kosten im Markt: Als Kontrollbehörde ist es unser Ziel, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern und die Finanzierung des Verpackungsrecyclings sicherzustellen. Wir arbeiten agil und haben den Anspruch, unsere digitalen Prozesse für alle verpflichteten Unternehmen rechtssicher und so einfach wie möglich zu gestalten.

Was wir tun

Wir führen das digitale Verpackungsregister LUCID, um Produktverantwortung sichtbar zu machen. Zudem gleichen wir Verpackungsmengen ab und veröffentlichen Standards, um das recyclinggerechte Design von Verpackungen zu fördern. Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der ZSVR gehören unter anderem:

Hoheitliche Aufgaben

  • Registrierung aller Hersteller von Verpackungen beziehungsweise verpackten Waren im Verpackungsregister LUCID

  • Zulassung von sonstigen Organisationen für Herstellerverantwortung (sOfH) und Herstellern von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen 

  • Entgegennahme und Prüfung der Meldungen zu den Verpackungsmengen (Datenmeldungen) von Herstellern und Systemen

  • Prüfung und Anordnung von Vollständigkeitserklärungen sowie Veröffentlichung der Hersteller mit hinterlegter Vollständigkeitserklärung

  • Prüfung der Mengenstromnachweise und Recyclingquoten

  • Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Systeme

  • Festlegung eines Mindeststandards zur Förderung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen

  • Berechnung und Veröffentlichung der Marktanteile für Systeme und Branchenlösungen

  • Verwaltung des Prüferregisters und Erstellung von Prüfleitlinien für Sachverständige und Prüfer

Privatrechtliche Aufgaben

  • Einrichtung und Pflege des Verpackungsregisters LUCID und der Datenbank

  • Zugang zum Ausschreibungsportal der Systeme

  • Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen mit Systemen, Branchenlösungen, sonstigen Organisationen für Herstellerverantwortung (sOfH) sowie Herstellern von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie Kündigung dieser Vereinbarungen

  • Aufnahme von Darlehen, Bürgschaften und anderen Sicherungsrechten

  • Schulung von registrierten Sachverständigen 

  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden

  • Information der Verpflichteten und der Öffentlichkeit

Die Aufgaben der ZSVR sind abschließend in § 54 VerpackDG  geregelt. Das bedeutet, dass sie nur diese Aufgaben umsetzen darf und keine weiteren Aufgaben, die nicht im Gesetz geregelt sind, übernehmen kann.

Organisation der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Die Struktur der Stiftung folgt den Vorgaben des Verpackungsgesetzes und sieht wie folgt aus:

Gemäß § 24 VerpackG haben die Hersteller von Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht und Vertreiber von noch nicht befüllten Verkaufs- oder Umverpackungen oder von ihnen getragene Interessenverbände die Stiftung bis zum 1. Januar 2019 seinerzeit errichtet. Um eine möglichst große Vielzahl der oben genannten Verpflichteten zu vertreten, haben die folgenden Verbände die ZSVR gegründet und die Vorfinanzierung in der Errichtungsphase übernommen:

  • Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.

  • Handelsverband Deutschland – HDE e. V.

  • IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V.

  • Markenverband e. V.  

Die Stifter vertreten als Interessenverbände diejenigen Hersteller und Vertreiber von Verkaufs- oder Umverpackungen, die unmittelbar oder mittelbar die wesentliche Finanzierungsverantwortung für das privatwirtschaftliche System zur haushaltsnahen Sammlung und Entsorgung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen tragen.

Das Kuratorium wurde mit dem VerpackDG um zwei Vertreter aus der Gruppe der Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ergänzt. Die Stiftung wird durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Weitere Organe sind das Kuratorium, der Verwaltungsrat und der Beirat Erfassung, Sortierung und Verwertung. Zudem bringen Expertenkreise anlassbezogen ihre Expertise ein. Die Fach- und Rechtsaufsicht obliegt dem Umweltbundesamt (UBA). 

Details zur Entwicklung, zum Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes und des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) finden Sie hier.

Zur Entwicklung der ZSVR

Wichtig zu wissen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist als eine Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet und seit dem 1. Januar 2019 mit hoheitlichen Aufgaben durch das Verpackungsgesetz beziehungsweise ab dem 12. August 2026 durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beliehen, also insofern bundesweit als Behörde tätig. Sie unterliegt im hoheitlichen Bereich der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes. Die ZSVR benötigt in mehreren Tätigkeitsbereichen ein Einvernehmen mit anderen Behörden, wie zum Beispiel des Umweltbundesamtes oder des Bundeskartellamtes. Die Entscheidungen der ZSVR als Verwaltungsakt sind gerichtlich überprüfbar. Hinsichtlich der Haushalts- und Wirtschaftsführung unterliegt die ZSVR der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.

Die Kosten der ZSVR werden verursachungsgerecht über Umlagen refinanziert, welche die die Systeme, Branchenlösungen und die Gruppe der Hersteller nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen tragen müssen. Diese Umlagen sind auf die notwendigen Kosten beschränkt. Die notwendigen Kosten müssen über einen Wirtschaftsprüfer testiert und die Bemessung des Umlageaufkommens vom Umweltbundesamt genehmigt werden. Die sparsame Verwendung der Mittel wird im Rahmen der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Bundesrechnungshof kontrolliert. 

Das Register ist öffentlich und mit einer Suchfunktion ausgestaltet, so dass jeder (zum Beispiel Kunden, Konkurrenten, Vollzugsbehörden, Systeme, Umwelt- und Verbraucherverbände) kontrollieren kann, ob ein Hersteller seinen Pflichten nachkommt. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) muss nach § 6 Abs. 4 VerpackDG folgende Angaben öffentlich machen:

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Herstellers (insbesondere Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land und Telefonnummer) sowie europäische oder nationale Steuernummer,

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung, sofern dieser angegeben ist,

  • Markennamen, unter denen der Hersteller seine Verpackungen in Verkehr bringt,

  • Angaben zu den Verpackungen, die der Hersteller erstmals im Bundesgebiet bereitstellt oder aus denen er verpackte Produkte auspackt.

Diese Transparenz ist Zweck des Öffentlichen Registers. Um ihrer Produktverantwortung nach dem Verpackungsgesetz entsprechend nachzukommen, müssen Organisationen, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen vertreiben, auch das Recycling dieser Verpackungen finanzieren. Das geschieht über die sogenannte Systembeteiligung. Bislang sind viele verpflichtete Unternehmen ihrer Produktverantwortung nicht gesetzeskonform nachgekommen. Andere Hersteller mussten für die Trittbrettfahrer mitbezahlen. Diese Wettbewerbsverzerrung soll mit dem Register beendet werden. Es ermöglicht den Marktteilnehmern, neben dem behördlichen Einschreiten der ZSVR und den Landesvollzugsbehörden im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse, eigene zivilrechtliche Schritte zu prüfen bzw. zu unternehmen, um ungerechtfertigte Wettbewerbsnachteile zu unterbinden.

Kontakt Rechts- und Fachaufsicht sowie Widerspruchsverfahren

Das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau hat die Rechts- und Fachaufsicht über die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Das UBA ist gleichzeitig die Widerspruchsbehörde in Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte der ZSVR. Außerdem ist das Umweltbundesamt:

  • die Einvernehmensstelle

    • zur Erteilung der Erlaubnis der ZSVR an Systeme zur Veröffentlichung der Berichte nach § 26 Abs. 2 VerpackDG,

    • für den Mindeststandard zum recyclinggerechten Design.

  • die Genehmigungsbehörde für die Bemessung des Umlageaufkommens der ZSVR sowie dessen Nachkalkulation.

Sie erreichen das Umweltbundesamt wie folgt:

Umweltbundesamt
Sachgebiet „Vollzug Verpackungsgesetzrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)“
Fachgebiet III 1.6 „Kunststoffe und Verpackungen“
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 2103-0
E-Mail: verpackg@uba.de
www.umweltbundesamt.de