Informationen zum Katalog
Hier finden Sie grundlegende Informationen zum Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen. Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht sind nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) Verkaufs- und Umverpackungen, Primärproduktionsverpackungen sowie Transportverpackungen, wenn sie nach Gebrauch mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sowie Serviceverpackungen.
Vergleichbare Anfallstellen sind in § 3 Abs. 7 VerpackDG definiert und beispielhaft aufgezählt. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen Restaurants, Hotels, Krankenhäuser, Kantinen, Freizeitparks, Bibliotheken und Schulen. Auch Handwerksbetriebe, wie Wäschereien, und landwirtschaftliche Betriebe, wie Gärtnereien, sind vergleichbare Anfallstellen, wenn deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Abfuhrrhythmus in Umleerbehältern von bis zu 1.100 Liter Füllvolumen pro Sammelgruppe entsorgt werden können.
Nicht systembeteiligungspflichtig sind
Verpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland an Endabnehmer abgegeben werden,
Verpackungen, die nicht in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen, sondern typischerweise im Handel und in der Industrie als Abfall anfallen,
wiederverwendbare Verpackungen (Mehrwegverpackungen),
pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.
Dem Katalog liegt eine Gesamtmarktbetrachtung zugrunde
Ob eine Verpackung typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfällt, ist auf Basis einer typisierenden Gesamtmarktbetrachtung zu beurteilen. Bei der Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig kommt es nicht auf den Einzelfall oder den individuellen Vertriebsweg eines einzelnen Unternehmens an.
Die umfassende Analyse des Gesamtmarktes wurde durch die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) durchgeführt. Die GVM hat vertieft die Lieferketten für Verkaufs- und Umverpackungen nahezu aller Branchen sowie für Transportverpackungen (inklusive Verpackungen, welche für den Versand von Produkten bestimmt sind) untersucht. Dies geschah unter Herausarbeitung der vergleichbaren Anfallstellen. Bei Handwerksbetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben wurde das gesetzlich geregelte Mengenkriterium berücksichtigt. Anhand der ermittelten Ergebnisse hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Systembeteiligungspflicht erlassen.
Der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen als Verwaltungsvorschrift
Das VerpackDG weist der ZSVR die hoheitliche Aufgabe zu, Verpackungen als systembeteiligungspflichtig einzuordnen (§ 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 33 VerpackDG). Sie stellt auf Antrag durch Verwaltungsakt die Systembeteiligungspflicht einer Verpackung fest. Basis ihrer Entscheidung ist regelmäßig der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.
Die ZSVR hat den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift veröffentlicht. Er zeigt, wie sie voraussichtlich entscheidet, wenn sie einen Antrag auf Einordung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig erhält.
Aufbau des Katalogs
Der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen besteht aus dem Allgemeinen und dem Besonderen Teil.
Allgemeiner Teil
Wie Sie den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen als Verwaltungsvorschrift anwenden, erfahren Sie im Allgemeinen Teil. Er enthält relevante Definitionen sowie grundlegende Erläuterungen, die das Verständnis erleichtern und die korrekte Anwendung des Besonderen Teils ermöglichen. Außerdem wird dort die Entscheidungspraxis zur Systembeteiligungspflicht von Transportverpackungen dargestellt.
Achtung: Jedes Suchergebnis und jedes Produktgruppenblatt sind immer zusammen mit dem Allgemeinen Teil anzuwenden – nie isoliert.
Besonderer Teil
Im Besonderen Teil wird die Entscheidungspraxis zur Systembeteiligungspflicht von Verkaufs- und Umverpackungen dargestellt. Da diese unter Berücksichtigung des verpackten Produkts beurteilt werden, ist der Besondere Teil nach Produktgruppen und Produkten gegliedert. Die Produktgruppenblätter können Sie über die Katalogdatenbank aufrufen oder nachfolgend als PDF-Dateien herunterladen.
Hier finden Sie einen Überblick über die im Besonderen Teil enthaltenen Produktgruppen.
Die in der Katalogdatenbank verfügbaren Produktgruppenblätter können Sie einzeln oder in einer Gesamtschau als PDF-Dateien herunterladen.
01-000 Getränke
02-000 Molkereiprodukte
02-020 Konserven
02-030 Tiefkühlkost
02-040 Süßwaren, Knabberartikel
02-050 Fleisch, Wurst, Fisch
02-060 Agrarerzeugnisse
02-080 Backwaren, Backvorprodukte
02-090 Kaffee, Tee, Kakao
02-110 Trockenprodukte
02-120 Sonstige Lebensmittel
02-130 Fette und Öle
05-500 Heimtier
06-000 Pflanzenschutz und Agrarbedarf
08-010 Bauchemie
08-020 Baustoffe und Installation
08-030 Bodenbeläge
08-040 Heimwerker und Garten
12-000 Klebstoffe
13-010 Schmierstoffe, Brennstoffe
13-020 KFZ
14-000 Körperpflegemittel
15-000 Oberflächenbehandlung
16-000 Gewerbechemikalien
17-000 Gewerbesalz, Industriesalz, Streusalz
18-000 Gesundheit
19-000 Möbel
21-000 Textilien, Schuhe, Lederwaren
22-000 Haushalt
23-000 Spiel und Sport
24-000 Tabakwaren
28-010 Weiße Ware
28-020 Elektrokleingeräte
28-030 IT und Consumer Electronics
31-000 Bürobedarf
33-000 Printmedien
40-000 Sonstiger technischer Bedarf
Vorgehensweise zur Analyse des Gesamtmarkts
Zur Ermittlung, ob eine Verpackung mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen anfällt, sind zum Beispiel der Inhalt der Verpackung – wer verbraucht/nutzt das verpackte Produkt gewöhnlich – und die Gestaltung der Verpackung, inklusive Größe und sonstigen Eigenschaften betrachtet worden. Dazu zählten beispielsweise auch Füllgutmenge, Material und Gewicht. Zudem wurde der typische Vertriebsweg betrachtet – Einzelhandel oder Großhandel. Auf dieser Basis führte die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) umfangreiche Analysen bestehender Daten und ergänzende Erhebungen durch. Ausgewertet wurden
konkrete Bezugslisten von Anfallstellen,
telefonische Befragungen,
Store-Checks,
Online-Sortimenten,
Distributionsdaten von Vertreibern,
Größenklassenstatistiken zur Abgrenzung des Mengenkriteriums im Handwerk und bei landwirtschaftlichen Betrieben.
In regelmäßigen Auswertungen wurden die Ergebnisse für die einzelnen Produktgruppen mit der ZSVR besprochen und mit weiteren beteiligten Behörden erörtert. Zukünftige Anpassungen beziehungsweise Erweiterungen des Katalogs, welche in Konsultationsverfahren veröffentlicht werden, sind in gleicher Vorgehensweise geplant.
Werden in einzelnen Produktgruppen Marktveränderungen mit möglichen Auswirkungen auf das Ergebnis der Gesamtmarktbetrachtung festgestellt, wird der Katalog VerpackDG überarbeitet.