Informationen zum Katalog

Hier finden Sie grundlegende Informationen zum Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen. Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht sind nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) Verkaufs- und Umverpackungen, Primärproduktionsverpackungen sowie Transportverpackungen, wenn sie nach Gebrauch mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sowie Serviceverpackungen.

Vergleichbare Anfallstellen sind in § 3 Abs. 7 VerpackDG definiert und beispielhaft aufgezählt. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen Restaurants, Hotels, Krankenhäuser, Kantinen, Freizeitparks, Bibliotheken und Schulen. Auch Handwerksbetriebe, wie Wäschereien, und landwirtschaftliche Betriebe, wie Gärtnereien, sind vergleichbare Anfallstellen, wenn deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Abfuhrrhythmus in Umleerbehältern von bis zu 1.100 Liter Füllvolumen pro Sammelgruppe entsorgt werden können.

Wichtig

Verpackungen, die für den Versand bestimmt sind, und Serviceverpackungen sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. 

Nicht systembeteiligungspflichtig sind 

  • Verpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland an Endabnehmer abgegeben werden, 

  • Verpackungen, die nicht in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen, sondern typischerweise im Handel und in der Industrie als Abfall anfallen,

  • wiederverwendbare Verpackungen (Mehrwegverpackungen), 

  • pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und 

  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter. 

Dem Katalog liegt eine Gesamtmarktbetrachtung zugrunde

Ob eine Verpackung typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfällt, ist auf Basis einer typisierenden Gesamtmarktbetrachtung zu beurteilen. Bei der Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig kommt es nicht auf den Einzelfall oder den individuellen Vertriebsweg eines einzelnen Unternehmens an.

Die umfassende Analyse des Gesamtmarktes wurde durch die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) durchgeführt. Die GVM hat vertieft die Lieferketten für Verkaufs- und Umverpackungen nahezu aller Branchen sowie für Transportverpackungen (inklusive Verpackungen, welche für den Versand von Produkten bestimmt sind) untersucht. Dies geschah unter Herausarbeitung der vergleichbaren Anfallstellen. Bei Handwerksbetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben wurde das gesetzlich geregelte Mengenkriterium berücksichtigt. Anhand der ermittelten Ergebnisse hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Systembeteiligungspflicht erlassen.

Der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen als Verwaltungsvorschrift

Das VerpackDG weist der ZSVR die hoheitliche Aufgabe zu, Verpackungen als systembeteiligungspflichtig einzuordnen (§ 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 33 VerpackDG). Sie stellt auf Antrag durch Verwaltungsakt die Systembeteiligungspflicht einer Verpackung fest. Basis ihrer Entscheidung ist regelmäßig der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.
Die ZSVR hat den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift veröffentlicht. Er zeigt, wie sie voraussichtlich entscheidet, wenn sie einen Antrag auf Einordung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig erhält.

Aufbau des Katalogs

Der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen besteht aus dem Allgemeinen und dem Besonderen Teil. 

Allgemeiner Teil

Wie Sie den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen als Verwaltungsvorschrift anwenden, erfahren Sie im Allgemeinen Teil. Er enthält relevante Definitionen sowie grundlegende Erläuterungen, die das Verständnis erleichtern und die korrekte Anwendung des Besonderen Teils ermöglichen. Außerdem wird dort die Entscheidungspraxis zur Systembeteiligungspflicht von Transportverpackungen dargestellt.

Achtung: Jedes Suchergebnis und jedes Produktgruppenblatt sind immer zusammen mit dem Allgemeinen Teil anzuwenden – nie isoliert.

Besonderer Teil

Im Besonderen Teil wird die Entscheidungspraxis zur Systembeteiligungspflicht von Verkaufs- und Umverpackungen dargestellt. Da diese unter Berücksichtigung des verpackten Produkts beurteilt werden, ist der Besondere Teil nach Produktgruppen und Produkten gegliedert. Die Produktgruppenblätter können Sie über die Katalogdatenbank aufrufen oder nachfolgend als PDF-Dateien herunterladen.

Hier finden Sie einen Überblick über die im Besonderen Teil enthaltenen Produktgruppen.

Vorgehensweise zur Analyse des Gesamtmarkts

Zur Ermittlung, ob eine Verpackung mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen anfällt, sind zum Beispiel der Inhalt der Verpackung – wer verbraucht/nutzt das verpackte Produkt gewöhnlich – und die Gestaltung der Verpackung, inklusive Größe und sonstigen Eigenschaften betrachtet worden. Dazu zählten beispielsweise auch Füllgutmenge, Material und Gewicht. Zudem wurde der typische Vertriebsweg betrachtet – Einzelhandel oder Großhandel.  Auf dieser Basis führte die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) umfangreiche Analysen bestehender Daten und ergänzende Erhebungen durch. Ausgewertet wurden  

  • konkrete Bezugslisten von Anfallstellen,

  • telefonische Befragungen,

  • Store-Checks,

  • Online-Sortimenten,

  • Distributionsdaten von Vertreibern,

  • Größenklassenstatistiken zur Abgrenzung des Mengenkriteriums im Handwerk und bei landwirtschaftlichen Betrieben.

In regelmäßigen Auswertungen wurden die Ergebnisse für die einzelnen Produktgruppen mit der ZSVR besprochen und mit weiteren beteiligten Behörden erörtert. Zukünftige Anpassungen beziehungsweise Erweiterungen des Katalogs, welche in Konsultationsverfahren veröffentlicht werden, sind in gleicher Vorgehensweise geplant.

Werden in einzelnen Produktgruppen Marktveränderungen mit möglichen Auswirkungen auf das Ergebnis der Gesamtmarktbetrachtung festgestellt, wird der Katalog VerpackDG überarbeitet.