Systembeteiligungspflicht mit der Katalogdatenbank prüfen

Für bestimmte Verpackungen müssen Unternehmen das Recycling finanzieren – das nennt sich Systembeteiligung. Das betrifft Verpackungen, die typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen. Ob Verkaufs- oder Umverpackungen systembeteiligungspflichtig sind, richtet sich nach dem jeweils verpackten Produkt. Suchen Sie in unserer Katalogdatenbank gezielt nach Ihren Produkten und erfahren Sie, ob die dazugehörigen Verkaufs- oder Umverpackungen systembeteiligungspflichtig sind.

Achtung

Die Katalogdatenbank enthält nicht alle Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht. Serviceverpackungen sowie Verpackungen für den Versand von Produkten sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. Deshalb sind diese in der Datenbank nicht zu finden.

Ob eine Verpackung typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfällt, wird auf Basis einer Gesamtmarktbetrachtung beurteilt. Bei der Einordnung kommt es nicht auf den Einzelfall, die Branche oder den Vertriebsweg an.

Private Haushaltungen sind Haushalte von Verbrauchern. Als vergleichbare Anfallstellen gelten beispielsweise Restaurants, Hotels, Krankenhäuser, Kantinen, Freizeitparks, Bibliotheken und Schulen. Auch Handwerksbetriebe, etwa Wäschereien, und landwirtschaftliche Betriebe, etwa Gärtnereien, gehören dazu, wenn ihre Verpackungsabfälle in einem haushaltstypischen Abfuhrrhythmus von 14 Tagen in Umleerbehältern mit einem Füllvolumen von höchstens 1.100 Litern je Sammelgruppe entsorgt werden können. Hier geht es zur Liste der vergleichbaren Anfallstellen.

Details zum Aufbau des Katalogs sowie die Produktblätter als PDF-Dateien finden Sie auf der Seite Informationen zum Katalog

Produkt nicht gefunden?

Das bedeutet nicht automatisch, dass für die dazugehörige Verpackung keine Systembeteiligungspflicht besteht oder Sie von den verpackungsrechtlichen Pflichten befreit sind. Der Katalog ist nicht abschließend.

Weitere Möglichkeiten zur Prüfung durch Sie 

  1. Suchen Sie im Katalog nach Produkten, die Ihrem ähnlich sind – vor allem in Bezug darauf, wie und in welchen Verpackungen sie vertrieben werden und ob sie in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen. Das Ergebnis ist übertragbar.

  2. Um Ihrer Produktverantwortung nachzukommen, müssen Sie eine eigene Einordnung beziehungsweise Bewertung zur Systembeteiligungspflicht Ihrer Verpackungen vornehmen. Für spezifische (Fach-)Beratung kontaktieren Sie qualifizierte Sachverständige, Umweltberater, Systembetreiber oder Prüfer. Das Prüferregister der ZSVR finden Sie auf der Seite Öffentliche Register.

  3. Die ZSVR entscheidet und veröffentlicht unter anderem auf Antrag Entscheidungen zur Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig, als wiederverwendbare Verpackung (Mehrwegverpackung) oder als pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung. Das sind allgemeine Verfügungen. Die Ergebnisse können auf ähnliche Verpackungen übertragen werden.

Achtung: Bitte prüfen Sie eigenständig, ob Ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind, um rechtlich korrekt zu handeln. Ist das der Fall, schließen Sie dazu einen Systembeteiligungsvertrag mit einem der aufgeführten Systembetreiber ab. Hier finden Sie die Liste der Systembetreiber.

Hier finden Sie alle veröffentlichten Einordungsentscheidungen in einer Datenbank.

Rückwirkende Prüfung der Systembeteiligungspflicht mit der Katalogausgabe 2023

Seit dem 12. August 2026 gilt die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Dieses löst das Verpackungsgesetz (VerpackG) ab. Für die rückwirkende Prüfung der Systembeteiligungspflicht von Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen vor dem 12. August 2026 steht Ihnen weiterhin der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen – Ausgabe 2023 zur Verfügung.