Informationen für Prüfer

Ob bei Vollständigkeitserklärungen, den Mengenstromnachweisen der Systeme oder den Branchenlösungen: Nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) spielen an verschiedenen Stellen Prüfungen und Bestätigungen durch Prüfer oder Sachverständige eine Rolle. Diese beziehen sich auf die Meldungen zu den Verpackungsmengen von Unternehmen (Datenmeldung).

Wichtig

Sämtliche von der ZSVR gemäß VerpackG erlassenen Prüfleitlinien gelten im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt bis zum 31. Dezember 2026 fort. Neue Versionen mit Gültigkeit ab Bezugsjahr 2027 werden derzeit erarbeitet.

Registrierung als Prüfer

Sie sind Sachverständiger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer usw. und möchten Prüfungen nach dem VerpackDG vornehmen? Dann müssen Sie sich zunächst im Prüferregister der ZSVR registrieren. Über Ihre Registrierung erhalten Sie einen Registrierungsbescheid der ZSVR.

Achtung: Bevor alle Funktionen für Sie als Prüfer innerhalb des Verpackungsregisters zur Verfügung stehen, muss die Registrierung durch die ZSVR abgeschlossen sein. Über die abschließende Freigabe erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.

Elektronische Signaturen (QES)

Beim Hochladen von Vollständigkeitserklärungen im Verpackungsregister LUCID müssen verschiedene Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschrieben sein.

Sie möchten sich als Prüfer registrieren?

Hier gelangen Sie direkt ins Register.

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