Prüfleitlinien Branchenlösung

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) darf nach § 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 39 VerpackDG Prüfleitlinien entwickeln. Diese sind von den Prüfern und Sachverständigen zu beachten. Für diese Prüfleitlinien ist das Einvernehmen des Bundeskartellamtes erforderlich.

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) sieht an verschiedenen Stellen Prüfungen beziehungsweise Bestätigungen durch Prüfer oder Sachverständige vor. Um für alle Prüfer- und Sachverständigengruppen einheitliche Durchführungen und Niveaus bei Prüfungen und Bestätigungen sicherzustellen, hat die ZSVR Prüfleitlinien entwickelt. Für diese liegt das Einvernehmen des Bundeskartellamtes vor.

Hinweis zur neuen Rechtslage

Die Vorgaben der Prüfleitlinien Branchenlösungen gelten im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt bis zum 31. Dezember 2026 fort. Eine neue Version mit Gültigkeit ab Bezugsjahr 2027 wird derzeit erarbeitet.

Prüfleitlinien zu Branchenlösungen

Diese Prüfleitlinien bilden die Grundlage für die Prüfungen durch im Verpackungsregister LUCID registrierte Prüfer/Sachverständige. 

Die Marktanteile der Systeme und Branchenlösungen sind auf der Webseite der ZSVR veröffentlicht.