So registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID

Sie sind Hersteller im Sinne der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR)? Dann müssen Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Für die Registrierung fallen keine Kosten an. Alles, was Sie für den Registrierungsprozess brauchen, finden Sie hier anschaulich zusammengefasst.

Wichtig

Die PPWR ordnet ab dem 12. August 2026 die Verantwortlichkeiten für Verpackungen neu. Prüfen Sie daher eigenständig, ob sich daraus Änderungen für Ihre Registrierung im Verpackungsregister LUCID ergeben, und passen Sie Ihre Angaben unverzüglich an. Es bleibt Ihre Pflicht, diese Daten stets korrekt und aktuell zu halten.

Sind Sie Hersteller im Sinne der PPWR?

Prüfen Sie zunächst, welche Rolle Sie in Ihrer Lieferkette einnehmen. Wenn Sie Hersteller im Sinne der PPWR sind, tragen Sie die Verantwortung für die Finanzierung des Verpackungsrecyclings sowie die damit verbundenen Registrierungs- und Meldepflichten. 

Abgrenzung Erzeuger & Hersteller

Anleitung zur Registrierung

Beginnen Sie diese als „Hersteller“. 

Welche Angaben müssen Sie im Registrierungsprozess machen?

1. Stammdaten

Dazu zählen allgemeine Angaben zu Ihrem Unternehmen wie Adresse, Telefonnummer, Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Steuernummer und eine nationale Kennnummer.

Hinweis: Aus technischen Gründen sowie der automatisierten Überprüfung ist es nicht möglich, für ein Unternehmen mehrere Umsatzsteuer-Identifikationsnummern/Steuernummern im Verpackungsregister LUCID anzugeben. Nutzen Sie die gleichen Angaben wie beim Abschluss Ihres Systembeteiligungsvertrags oder zur Kooperation mit einem Marktplatz.

Achtung: Sie vertreiben als Unternehmen mit Sitz im Ausland leere Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an Endabnehmer in Deutschland und haben keine Niederlassung im Bundesgebiet? Dann müssen Sie einen Bevollmächtigten benennen, der für Sie die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung übernimmt. Ohne diese Angabe im Abschnitt „Bevollmächtigter" können Sie Ihre Registrierung im Verpackungsregister LUCID nicht abschließen. Nähere Informationen erhalten sie auf unserer Themenseite Bevollmächtigung.

2. Verpackungsarten

Es gibt zwei verschiedene Verpackungskategorien: Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht und Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht. Wählen Sie Ihre jeweilige Verpackungsart in diesen Kategorien aus und setzen Sie dort ein Häkchen.

Im Registrierungsprozess haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:

  • Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht
    Sofern Sie verschiedene Verpackungsarten mit Systembeteiligungspflicht nutzen, setzen Sie ihr Häkchen im Registrierungsprozess bei „Verkaufs- und Umverpackungen, Primärproduktionsverpackungen sowie Transportverpackungen, die nach Gebrauch, bezogen auf den Gesamtmarkt typgleicher Verpackungen, typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sowie Serviceverpackungen“.
    Kaufen Sie Ihre unbefüllten Serviceverpackungen ausschließlich vorbeteiligt und stellen keine weiteren leeren Verpackungen oder verpackte Produkte in Deutschland bereit, setzen Sie im Registrierungsprozess Ihr Häkchen bei „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“.

  • Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht 
    Vertreiben Sie pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen, Primärpoduktions-, Verkaufs- und Umverpackungen sowie Transportverpackungen, die nicht im Abfall des Endabnehmers landen, oder handelt es sich um Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder wiederverwendbare Verpackungen (Mehrwegverpackungen)? Dann setzen Sie im Registrierungsprozess Ihr Häkchen an den entsprechenden Stellen bei der jeweiligen Verpackungsart.

3. Markennamen

Hier müssen Sie die Markennamen eintragen, die auf der Verpackung erkennbar sind. Sollte kein Markenname auf der Verpackung angegeben sein, hinterlegen Sie Ihren Unternehmensnamen. Bei vorbeteiligten Serviceverpackungen geben Sie den Unternehmensnamen Ihres Lieferanten/Großhändlers/Importeurs an, bei dem Sie diese kaufen.

4. Erklärungen

Wenn Sie angegeben haben, dass Sie Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht nutzen, müssen Sie zum Abschluss der Registrierung durch Anklicken von Checkboxen bestätigen, dass Sie Ihrer Systembeteiligungspflicht nachkommen.

Haben Sie noch Fragen zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID?

In unserem Hilfebereich finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Registrierung.

Bereit für die Registrierung im Verpackungsregister LUCID?

Systembeteiligung und Datenmeldung

Für Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht müssen Sie neben der Registrierung einen Systembeteiligungsvertrag schließen und regelmäßig Ihre Verpackungsmengen melden (Datenmeldung).