So registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID
Sie sind Hersteller im Sinne der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR)? Dann müssen Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Für die Registrierung fallen keine Kosten an. Alles, was Sie für den Registrierungsprozess brauchen, finden Sie hier anschaulich zusammengefasst.
Anleitung zur Registrierung
Beginnen Sie diese als „Hersteller“.
Welche Angaben müssen Sie im Registrierungsprozess machen?
1. Stammdaten
Dazu zählen allgemeine Angaben zu Ihrem Unternehmen wie Adresse, Telefonnummer, Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Steuernummer und eine nationale Kennnummer.
Hinweis: Aus technischen Gründen sowie der automatisierten Überprüfung ist es nicht möglich, für ein Unternehmen mehrere Umsatzsteuer-Identifikationsnummern/Steuernummern im Verpackungsregister LUCID anzugeben. Nutzen Sie die gleichen Angaben wie beim Abschluss Ihres Systembeteiligungsvertrags oder zur Kooperation mit einem Marktplatz.
Achtung: Sie vertreiben als Unternehmen mit Sitz im Ausland leere Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an Endabnehmer in Deutschland und haben keine Niederlassung im Bundesgebiet? Dann müssen Sie einen Bevollmächtigten benennen, der für Sie die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung übernimmt. Ohne diese Angabe im Abschnitt „Bevollmächtigter" können Sie Ihre Registrierung im Verpackungsregister LUCID nicht abschließen. Nähere Informationen erhalten sie auf unserer Themenseite Bevollmächtigung.
2. Verpackungsarten
Es gibt zwei verschiedene Verpackungskategorien: Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht und Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht. Wählen Sie Ihre jeweilige Verpackungsart in diesen Kategorien aus und setzen Sie dort ein Häkchen.
Im Registrierungsprozess haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:
Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht
Sofern Sie verschiedene Verpackungsarten mit Systembeteiligungspflicht nutzen, setzen Sie ihr Häkchen im Registrierungsprozess bei „Verkaufs- und Umverpackungen, Primärproduktionsverpackungen sowie Transportverpackungen, die nach Gebrauch, bezogen auf den Gesamtmarkt typgleicher Verpackungen, typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sowie Serviceverpackungen“.
Kaufen Sie Ihre unbefüllten Serviceverpackungen ausschließlich vorbeteiligt und stellen keine weiteren leeren Verpackungen oder verpackte Produkte in Deutschland bereit, setzen Sie im Registrierungsprozess Ihr Häkchen bei „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“.Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht
Vertreiben Sie pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen, Primärpoduktions-, Verkaufs- und Umverpackungen sowie Transportverpackungen, die nicht im Abfall des Endabnehmers landen, oder handelt es sich um Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder wiederverwendbare Verpackungen (Mehrwegverpackungen)? Dann setzen Sie im Registrierungsprozess Ihr Häkchen an den entsprechenden Stellen bei der jeweiligen Verpackungsart.
3. Markennamen
Hier müssen Sie die Markennamen eintragen, die auf der Verpackung erkennbar sind. Sollte kein Markenname auf der Verpackung angegeben sein, hinterlegen Sie Ihren Unternehmensnamen. Bei vorbeteiligten Serviceverpackungen geben Sie den Unternehmensnamen Ihres Lieferanten/Großhändlers/Importeurs an, bei dem Sie diese kaufen.
4. Erklärungen
Wenn Sie angegeben haben, dass Sie Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht nutzen, müssen Sie zum Abschluss der Registrierung durch Anklicken von Checkboxen bestätigen, dass Sie Ihrer Systembeteiligungspflicht nachkommen.