Markennamen im Verpackungsregister LUCID angeben und aktualisieren

Unternehmen müssen ab 12. August 2026 prüfen, für welche Verpackungen sie Hersteller sind und welche Markennamen deshalb in LUCID anzugeben sind. 

Was sind Markennamen?

Ein Markenname ist ein Name, durch den Produkte eines Anbieters wiedererkannt und von anderen Angeboten unterschieden werden können. 

Bei der Erstregistrierung: Markennamen angeben  

Unternehmen, die leere Verpackungen oder verpackte Produkte in Deutschland vertreiben, müssen bei der Registrierung im Verpackungsregister LUCID ihre Markennamen angeben. Dabei wird zwischen Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht unterschieden. Zudem können Sie Ihre Markennamen jederzeit ändern, löschen oder neue hinzufügen.

Bei bestehender Registrierung: Markennamen prüfen und ergänzen

Viele Unternehmen sind bereits im Verpackungsregister LUCID registriert. Ab dem 12. August 2026 kann es erforderlich sein, die dort hinterlegten Markennamen anzupassen oder zu ergänzen.

Das gilt insbesondere, wenn Unternehmen Produkte unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke von Dritten entwickeln oder herstellen lassen oder wenn die Herstellerverantwortung aufgrund des Inlandsvorrangs bei ihnen liegt.

Achtung: Bislang sind für Verpackungen im Markenfall häufig die Unternehmen registriert, die die Produkte im Auftrag herstellen und befüllen. Künftig müssen die verantwortlichen Unternehmen die Markennamen der betroffenen Produkte beziehungsweise Verpackungen vollständig in LUCID hinterlegen.

Was Sie zur Angabe Ihrer Markennamen wissen sollten

Grundsätzlich gilt: Geben Sie im Verpackungsregister LUCID nur Markennamen an, die Sie tatsächlich nutzen, für die Sie verantwortlich sind und unter welchem Sie Ihre Produkte vertreiben. Sie müssen ausschließlich Ihre Obermarken (sogenannte Dachmarken) eintragen, unter denen Sie Ihre Verpackungen und verpackten Produkte erstmals in Deutschland vertreiben. 
Es muss sich nicht um eine eingetragene Marke im Sinne des Markenrechts handeln. Bitte geben Sie keine Untermarken (sogenannte Submarken) im Verpackungsregister LUCID an. Auch nicht anzugeben sind:

  • Typenbezeichnungen, Artikelspezifizierungen, Modellbezeichnungen (zum Beispiel Kopfhörer A10, Kopfhörer A15)
  • Füllgrößen (zum Beispiel 50 oder 100 Gramm)
  • Produktbezeichnungen (zum Beispiel Kopfhörer, Schmieröl)
  • Name des Systembetreibers
  • „Keine Marke“ oder „no name“ 

Wichtig: Verwenden Sie einen Markennamen auf einer Verpackung mit Systembeteiligungspflicht und einer Verpackung ohne Systembeteiligungspflicht? Dann müssen Sie diesen Markennamen für beide Verpackungskategorien im Verpackungsregister LUCID angeben. 

Bei Verpackungen ohne Markennamen tragen Sie als Markennamen Ihren Unternehmensnamen ein. 

Auch bei importierten Fremdmarken ohne Zwischenhändler gelten Sie nach der PPWR als verantwortlicher Hersteller, wenn Sie diese erstmals in Deutschland bereitstellen und damit die inländische Lieferkette eröffnen. Sie müssen diese Marken in Ihrer Registrierung angeben und die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen.

Gibt es dagegen einen Zwischenhändler, Importeur oder Vertreiber, der die inländische Lieferkette vor Ihnen eröffnet, treffen diesen die Herstellerpflichten.

Achtung: Prüfen Sie bei Fremdmarken stets, wer die inländische Lieferkette eröffnet. Nur wenn Sie das sind, müssen Sie die Fremdmarke im Verpackungsregister LUCID eintragen und die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen.

Melden Sie sich im Verpackungsregister LUCID mit Ihren Zugangsdaten an und klicken Sie in Ihrem persönlichen Zugangsbereich (Dashboard) in der Kachel „Markennamen“ auf „Bearbeiten“.

  1. Markennamen ändern 
    Der Name einer bereits hinterlegten Marke kann nicht mehr geändert werden. Wenn Sie einen Markennamen korrigieren möchten, löschen Sie diesen und tragen anschließend den korrekten Markennamen ein. Klicken Sie dazu rechts neben dem zu löschenden Markennamen in der Spalte „Aktionen" auf das Symbol „Papierkorb". Bestätigen Sie dann die Löschung. Anschließend klicken Sie auf die Schaltfläche „Markennamen hinzufügen" und tragen den neuen Markennamen ein. Wählen Sie abschließend „Speichern" oder „Speichern und weiteren hinzufügen".
     
  2. Markennamen löschen
    Klicken Sie rechts neben dem zu löschenden Markennamen in der Spalte „Aktionen" auf das Symbol „Papierkorb" und bestätigen Sie die Löschung.
     
  3. Markennamen hinzufügen
    Klicken Sie auf die Schaltfläche „Markennamen hinzufügen" und tragen Sie den neuen Markennamen ein. Wählen Sie anschließend „Speichern" oder „Speichern und weiteren hinzufügen". Sofern Sie bei den Angaben Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht hinterlegt haben, beachten Sie bitte: Sie müssen in jeder Kategorie jeweils mindestens einen Markennamen angegeben haben.
     
  4. Zuordnung zu Verpackungen mit oder ohne Systembeteiligungspflicht ändern
    Klicken Sie in der Tabelle der Markennamen rechts neben der entsprechenden Marke in der Spalte „Aktionen" auf das Symbol „Bearbeiten" und ordnen sie diese zu. 

Haben Sie alle gewünschten Änderungen vorgenommen? Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf „Weiter". Überprüfen Sie in der Zusammenfassung Ihre Angaben. Bestätigen Sie unten auf der Seite unter dem Abschnitt „Erklärungen" die Checkboxen. Klicken Sie dann auf die Schaltfläche „Änderungsregistrierung absenden", um die Änderungen zu speichern.
Über die Änderungen der Markennamen versendet die ZSVR elektronisch einen Bescheid (Verwaltungsakt). Die korrigierten Markennamen sind ab dem nächsten Tag im Verpackungsregister LUCID zu sehen.

Upload per XML-Datei

Neben dem händischen Eintragen ist es möglich, Markennamen per XML-Upload hochzuladen. Damit können Sie zahlreiche Markennamen gleichzeitig eintragen. 

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