Systembeteiligung und Datenmeldung

Sie bringen Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr? Dann müssen Sie zusätzlich zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID die Pflicht zur Systembeteiligung erfüllen und regelmäßig Ihre Verpackungsmengen melden. 

Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist der erste Schritt: Für Ihre Verkaufs-, Um- oder Verpackungen, die für den Versand bestimmt sind, müssen Sie auch die Finanzierung des Verpackungsrecyclings und damit die erweiterte Herstellerverantwortung übernehmen. Das geschieht durch die sogenannte Systembeteiligung. Nach Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages sind Sie zusätzlich verpflichtet, die bei Ihrem Systembetreiber im Rahmen des Vertragsschlusses angegebenen Verpackungsmengen unverzüglich 1:1 im Verpackungsregister LUCID zu melden. Das nennt sich Datenmeldung.

Neben der Klärung der finanziellen Verantwortung für das Recycling der Verpackungen muss auch geprüft werden, wer als Erzeuger nach der PPWR für die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung der Verpackungen verantwortlich ist. Beide Pflichten können – müssen aber nicht – bei demselben Unternehmen liegen.

Wichtig

Die Pflichten zur Systembeteiligung und zur Datenmeldung sind untrennbar miteinander verbunden, wenn Sie Ihre Produkte in Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht vertreiben.