Registrierung in LUCID
Hier finden Sie Antworten rund um die Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Wählen Sie den passenden Themenbereich aus:
Neue Registrierung
TOP-Fragen
Prüfen Sie zunächst Ihre Spam-, Junk- und Werbeordner auf den Eingang der E-Mail. Nutzen Sie dazu auch die Suchfunktion Ihres E-Mail-Programms und suchen Sie nach dem Stichwort „Verpackungsregister“. Können Sie die E-Mail weiterhin nicht auffinden, erhalten Sie unter Technische Informationen weitere Lösungsansätze. Bitte beachten Sie auch, dass der Aktivierungslink nur 24 Stunden gültig ist. Nach Ablauf dieses Zeitfensters müssen Sie die Registrierung neu starten, um einen neuen Link zu erhalten.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Bleibt ein technisches Anliegen offen, können Sie sich an unseren Support wenden. Bitte beachten Sie, dass dieser ausschließlich bei technischen Fragen unterstützt.
Der Aktivierungslink ist nur 24 Stunden gültig und kann lediglich einmal verwendet werden. Nach Ablauf dieses Zeitfensters müssen Sie die Registrierung neu starten, um einen neuen Aktivierungslink zu erhalten. Sollte der Link weiterhin ungültig sein, führen Sie bitte folgende Maßnahmen durch:
Kopieren Sie den (langen) Link aus der E-Mail, fügen Sie diesen in die Adresszeile eines neuen Browser-Tabs ein und bestätigen Sie die Eingabe mit der Enter-Taste.
Wiederholen Sie den Vorgang unter Verwendung eines anderen Browsers sowie im Inkognito- beziehungsweise Privatmodus.
Stellen Sie sicher, dass der Link unverändert ist. Prüfen Sie dazu, ob der vollständige Link mit lucid.verpackungsregister.org beginnt. Wird Ihnen etwas anderes angezeigt, kann dies darauf hindeuten, dass bestimmte Sicherheitseinstellungen Ihres Endgerätes/Browsers den Link verändern. In diesem Fall müssten Sie intern entsprechende Anpassungen an den Einstellungen vornehmen.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Bleibt ein technisches Anliegen offen, können Sie sich an unseren Support wenden. Bitte beachten Sie, dass dieser ausschließlich bei technischen Fragen unterstützt.
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist kostenlos und erfolgt online.
Um sich zu registrieren, erstellen Sie zuerst einen Login als „Hersteller“. Hierfür geben Sie Ihren Unternehmensnamen, den Unternehmensverantwortlichen (zum Beispiel Vorstand oder Geschäftsführer) und den zuständigen Bearbeiter im Unternehmen mit E-Mail-Adresse an. Anschließend erhalten Sie per E-Mail einen Aktivierungslink, den Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen müssen.
Nach der Aktivierung haben Sie sieben Tage Zeit, die Registrierung abzuschließen. In vier Schritten geben Sie Ihre Stammdaten, die Verpackungsarten sowie Ihre Markennamen an und senden anschließend Ihren Registrierungsantrag ab.
Wenige Minuten nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie per E-Mail einen Verwaltungsakt von der ZSVR. Gleichzeitig erhalten Sie auch Ihre LUCID-Registrierungsnummer (DE gefolgt von 13 Ziffern). Diese können Sie Ihrem Verwaltungsakt und dem LUCID-Dashboard entnehmen.
Weitere Informationen zu den im Registrierungsprozess abgefragten Daten finden Sie unter Alle Informationen zur Registrierung.
Steuernummer & nationale Kennnummer
Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Klicken Sie auf den grün hinterlegten Text direkt im Eingabebereich der USt-IdNr.
Wählen Sie in dem Feld „Art der Steuernummer“ die Option „Sonstiges“ aus.
Tragen Sie in das Eingabefeld „Steuernummer“ den Text "noch nicht vorhanden" ein.
Sobald Ihnen die Steuernummer oder USt-IdNr. vorliegt, müssen Sie diese in den Stammdaten Ihrer Registrierung nachtragen.
Wenn Sie sicher sind, dass Ihnen weder eine geschäftliche Steuernummer noch eine USt-IDNr. vorliegt, können Sie Ihre persönliche Steuernummer angeben.
Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Klicken Sie auf den grün hinterlegten Text direkt im Eingabebereich der USt-IdNr.
Wählen Sie dann in dem Feld „Art der Steuernummer“ die Option „Sonstiges“ aus
Tragen Sie anschließend Ihre Steuernummer ein.
In dem Fall geben Sie Ihre Ust-IdNr. an.
Wählen Sie unter „Art der nationalen Kennnummer“ die Option „Sonstiges“ aus. Die übrigen Felder befüllen Sie mit der Angabe „Keine".
Prüfen Sie zunächst, ob für Ihr Unternehmen eine andere Art der nationalen Kennnummer vorliegt. Haben Sie beispielsweise ein Gewerbe angemeldet, wählen Sie „Gewerbeanmeldung/-anzeige“ aus. Trifft keine der aufgelisteten Auswahlmöglichkeiten zu, wählen Sie die Option „Sonstiges“ aus. Füllen Sie die übrigen Felder mit Ihren Daten aus.
Bei der Auswahl „Gewerbeanmeldung/-anzeige“ ist die Angabe im Feld „Nationale Kennnummer“ optional. Liegt Ihnen keine entsprechende Nummer vor, lassen Sie dieses Feld leer.
Fehlermeldungen und sonstige Themen
Die Meldung dient als Hinweis auf versehentliche Mehrfachregistrierungen. Prüfen Sie im öffentlichen Herstellerregister, welcher der folgenden Fälle auf Sie zutrifft:
Fall 1: Für das Unternehmen besteht bereits eine Registrierung
Ein Unternehmen darf in der Regel nur einmal im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Ist Ihr Unternehmen bereits registriert, schließen Sie den neuen Registrierungsprozess entsprechend nicht ab. Stellen Sie stattdessen den Zugriff auf die bestehende Registrierung wieder her. Liegen Ihnen die Zugangsdaten nicht vor, finden Sie auf der Startseite des Verpackungsregisters LUCID entsprechende Hilfestellungen.Fall 2: Identischer Name – jedoch unterschiedliche Unternehmen
Ist Ihr spezifisches Unternehmen noch nicht im Verpackungsregister LUCID registriert, sondern ein anderes Unternehmen mit identischem Unternehmensname, können Sie die Meldung ignorieren und Ihre begonnene Registrierung fortsetzen.Fall 3: Registrierung von verbundenen Unternehmen, Standorten oder Filialen
Wenn verbundene Unternehmen/Standorte/Filialen rechtlich selbstständige Einheiten sind und als solche jeweils als Hersteller gelten, muss sich jede Einheit separat im Verpackungsregister LUCID registrieren. Von einer rechtlich selbstständigen Einheit ist beispielsweise auszugehen, wenn die jeweiligen Einheiten gesondert im Handelsregister eingetragen sind. Sind mehrere Einheiten zu registrieren, können Sie die Meldung ignorieren und die begonnene Registrierung fortsetzen.
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Die E-Mail-Adresse, die Sie als Login für die Registrierung im Verpackungsregister LUCID verwenden, kann nicht gleichzeitig auch als Wiederherstellungskontakt für dieselbe Registrierung eingetragen werden. Geben Sie für den Wiederherstellungskontakt daher eine andere E-Mail-Adresse an.
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Bestimmte Daten, wie der Unternehmensname oder die E-Mail-Adresse, können nach der Erstellung Ihres Logins nicht mehr geändert werden. Wenn Sie Ihre Registrierung nicht abschließen, werden die hinterlegten Daten nach 7 Tagen automatisch gelöscht. Anschließend können Sie die Registrierung mit derselben E-Mail-Adresse erneut beginnen. Alternativ können Sie direkt eine neue Registrierung unter Verwendung einer anderen E-Mail-Adresse durchführen.
Die Fehlermeldung wird Ihnen angezeigt, wenn Sie für eine zuvor von Ihnen ausgewählte Verpackungskategorie noch keinen Markennamen angegeben haben. Für jede von Ihnen angegebene Verpackungskategorie „Verpackungen mit/ohne Systembeteiligungspflicht“ müssen Sie mindestens einen Markennamen angeben. Dabei geben Sie entweder unterschiedliche Markennamen je Kategorie an oder ordnen denselben Markennamen beiden Kategorien zu.
Führen Sie in diesem Fall folgende Maßnahmen durch:
Browser wechseln: Nutzen Sie einen anderen Browser und wiederholen Sie den Vorgang.
Privatmodus verwenden: Aktivieren Sie den Inkognito- beziehungsweise Privatmodus Ihres Browsers und führen Sie die Aktion erneut aus.
Netzwerk und/oder Geräte wechseln: Verwenden Sie ein alternatives Endgerät, das idealerweise über ein anderes Netzwerk (zum Beispiel mobiler Hotspot statt Firmen-WLAN) auf das Verpackungsregister LUCID zugreift.
Berücksichtigen Sie bitte zusätzlich die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Verpackungsregisters LUCID.
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Bestehende Registrierung
TOP-Fragen bestehende Registrierung
Eine Registrierung darf nur beendet werden, wenn für Ihr Unternehmen keine Pflichten als Hersteller nach der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) und des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) mehr bestehen. Eine beendete Registrierung kann nicht reaktiviert werden. Prüfen Sie daher vorher, ob die Voraussetzungen für eine Beendigung erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie unter Abgrenzung Erzeuger & Hersteller.
Die Registrierung müssen Sie im Verpackungsregister LUCID selbst beenden. Eine schriftliche Mitteilung an die ZSVR ist weder erforderlich noch rechtswirksam. Die Bestätigung über die Beendigung Ihrer Registrierung erhalten Sie direkt im Anschluss. Der dazugehörige Verwaltungsakt (Bestätigungsdokument) wird automatisiert an die hinterlegte Login E-Mail-Adresse gesendet. Stellen Sie daher vor der Beendigung sicher, dass die eingetragene E-Mail-Adresse erreichbar ist. Unter Wie kann ich die Login E-Mail-Adresse für meine Registrierung in LUCID ändern? finden Sie eine detaillierte Anleitung zur Änderung der E-Mail-Adresse.
Gehen Sie wie folgt vor, um die Registrierung zu beenden:
Melden Sie sich mit den Zugangsdaten für das Verpackungsregister LUCID an.
Klicken Sie in der Kachel „Stammdaten“ auf „Bearbeiten“.
Ganz unten auf der Seite finden Sie den Bereich zur Beendigung Ihrer Registrierung.
Öffnen Sie diesen Bereich und klicken Sie auf „Registrierung beenden“.
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist kein Vertrag. Sie müssen Ihre Registrierung daher nicht kündigen, sondern beenden. Wie Sie Ihre Registrierung im Verpackungsregister LUCID beenden, erfahren Sie unter der oben angegeben Frage „Ich habe mein Geschäft eingestellt - wie kann ich die Registrierung beenden?”.
Verträge mit Dritten beispielsweise einen Systembeteiligungsvertrag (Lizenzierungsvertrag) können Sie weder über die ZSVR noch über das Verpackungsregister LUCID kündigen.
Eine bereits beendete Registrierung kann nicht reaktiviert werden. Prüfen Sie zunächst im öffentlichen Herstellerregister, ob für Ihr Unternehmen noch eine weitere Registrierung vorliegt, die nicht beendet wurde. Ist das nicht der Fall, müssen Sie Ihr Unternehmen erneut im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Wichtige Hinweise für eine neue Registrierung:
Systembetreiber informieren: Mit der neuen Registrierung erhalten Sie eine neue Registrierungsnummer. Teilen Sie diese auch Ihrem Systembetreiber mit. Nur so können Ihnen Systembeteiligung und Datenmeldungen im Verpackungsregister LUCID zweifelsfrei zugeordnet werden.
Vorherige Registrierungsnummer angeben: Hinterlegen Sie im Abschnitt „Optionale Angaben“ der neuen Registrierung Ihre vorherige (beendete) Registrierungsnummer.
Neue E-Mail-Adresse in LUCID verwenden: Die Login-E-Mail-Adresse der beendeten Registrierung kann nicht erneut verwendet werden. Für die neue Registrierung müssen Sie daher eine andere E-Mail-Adresse nutzen.
LUCID Registrierungsnummer & Nachweise
Im öffentlichen Herstellerregister können Sie selbst prüfen, ob für Ihr Unternehmen eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID vorliegt. Beachten Sie, dass das öffentliche Register nur einmal täglich aktualisiert wird. Liegt Ihre Registrierung weniger als 24 Stunden zurück, wird diese möglichweise noch nicht im Register angezeigt.
Wenn Sie sich in Ihre bestehende Registrierung nicht einloggen können, finden Sie unter Ich habe die Zugangsdaten für die Registrierung in LUCID verloren – was kann ich tun? weitere Hilfestellungen.
Direkt nach Abschluss Ihrer Registrierung haben Sie eine individuelle LUCID Registrierungsnummer (DE gefolgt von 13 Ziffern) erhalten. Sie finden Ihre Registrierungsnummer unter anderem in Ihrem Eintrag im öffentlichen Herstellerregister und auf Ihrem LUCID- Dashboard.
Direkt nach der Registrierung im Verpackungsregister LUCID haben Sie per E-Mail ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihrer Registrierung erhalten. Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Dieser steht Ihnen zusätzlich auf Ihrem LUCID-Dashboard in der Kachel „Dokumente“ zur Verfügung. Die Registrierung ist mit Erhalt des Verwaltungsaktes wirksam.
Die Bestätigung erhalten Sie unmittelbar nach der Beendigung. Die Bestätigung ist ein Verwaltungsakt. Dieser wird automatisiert an die hinterlegte Login E-Mail-Adresse gesendet und zusätzlich auf Ihrem LUCID-Dashboard in der Kachel „Dokumente“ bereitgestellt. Eine weitere Bestätigung stellt die ZSVR nicht aus.
Wie Sie Ihre Registrierung im Verpackungsregister LUCID beenden, erfahren Sie unter Ich habe meine Geschäftstätigkeit eingestellt – wie kann ich die Registrierung beenden?.
Nein. Die LUCID-Registrierungsnummer gilt ausschließlich für das Verpackungsregister LUCID und damit für die Erfüllung der verpackungsrechtlichen Registrierungspflichten in Deutschland. Für andere gesetzliche Register oder Plattformen, beispielsweise das Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID, ist jeweils eine separate Registrierung erforderlich. Diese können weder über die ZSVR noch im Verpackungsregister LUCID vorgenommen werden.
Auch für das Bereitstellen von Verpackungen in anderen Ländern können Sie über die ZSVR oder das Verpackungsregister LUCID keine Registrierungsnummer erhalten. Der Geltungsbereich des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschränkt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Jeder EU-Mitgliedstaat verfügt über ein eigenes nationales Verpackungsregister. Eine Übersicht der zuständigen Behörden/Organisationen finden Sie beim Netzwerk European National Registers (EUNR) unter www.eunr.org.
Die EPR-Nummer (Extended Producer Responsibility/Erweiterte Herstellerverantwortung) für Verpackungen nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Deutschland ist die LUCID-Registrierungsnummer. Die ZSVR ist ausschließlich für die Umsetzung des VerpackDG zuständig und betreibt das Verpackungsregister LUCID. Zu anderen gesetzlichen Regelungen oder Registern, die für andere Bereiche der erweiterten Herstellerverantwortung relevant sind, beispielsweise das Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID, kann die ZSVR keine Auskünfte geben.
Der ZSVR liegen keine Informationen dazu vor, warum ein Marktplatz/eine Online-Plattform Ihre LUCID-Registrierungsnummer nicht akzeptiert oder abgleichen kann. Wenden Sie sich zur Klärung direkt an den jeweiligen Marktplatz oder den Betreiber der Online-Plattform.
Hinweis: Marktplätze/Online-Plattformen können den Status und die Daten Ihrer Registrierung im öffentlichen Herstellerregister der ZSVR überprüfen. Das Register wird einmal täglich aktualisiert. Haben Sie die Verifizierung bei dem Marktplatz unmittelbar nach Ihrer Registrierung in LUCID vorgenommen, war Ihr Registereintrag möglicherweise noch nicht öffentlich sichtbar.
Informationen zu EPR-Nummern finden Sie unter der oben angegebenen Frage „Woher bekomme ich eine EPR Nummer?”. Welche Nummer der jeweilige Marktplatz beziehungsweise die jeweilige Online-Plattform konkret von Ihnen verlangt, kann die ZSVR nicht beurteilen. Wenden Sie sich zur Klärung daher direkt an den Marktplatz beziehungsweise Ihre Online-Plattform.
Änderung von Registrierungsdaten
Änderungen Ihrer Unternehmensdaten nehmen Sie direkt digital im Verpackungsregister LUCID vor. Eine zusätzliche Mitteilung an die ZSVR, beispielsweise per E-Mail, ist nicht erforderlich.
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Melden Sie sich mit den Zugangsdaten für das Verpackungsregister LUCID an.
Öffnen Sie die Kachel „Stammdaten“, indem Sie auf „Bearbeiten" klicken.
Klicken Sie das Editiersymbol rechts neben dem Abschnitt der Stammdaten an, den Sie bearbeiten möchten und nehmen Sie anschließend die notwendigen Anpassungen vor.
Um die Änderungen zu speichern, bestätigen Sie im unteren Bereich der Seite die Checkboxen unter „Erklärungen“.
Klicken Sie anschließend auf „Absenden".
Prüfen Sie, ob durch die gesellschaftsrechtliche Veränderung ein sogenannter Rechtsträgerwechsel eintreten ist und welche Anpassungen in Ihrer LUCID Registrierung dadurch erforderlich werden. Orientierungshilfen und Beispiele finden Sie auf der Seite Rechtsträgerwechsel.
Nein. Die ZSVR kann Ihre Registrierungsdaten nicht für Sie ändern. Änderungen müssen Sie selbst in Ihrer Registrierung im Verpackungsregister LUCID vornehmen.
Das öffentliche Herstellerregister wird einmal täglich aktualisiert. Änderungen Ihrer Registrierungsdaten sind daher nicht sofort, sondern in der Regel erst am darauffolgenden Tag im Register sichtbar.
Die Login-E-Mail-Adresse ändern Sie über einen Login-Übertrag in den Stammdaten Ihrer Registrierung. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie unter Wie kann ich die Login E-Mail-Adresse für meine Registrierung in LUCID ändern?.
Zugriff auf die Registrierung
Wenn Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten, prüfen Sie zunächst, ob Sie die richtige Login-E-Mail-Adresse eingegeben haben und das zugehörige Postfach erreichbar ist. Nur dann können Sie das Kennwort zurücksetzen und neu vergeben.
Ist Ihnen die Login E-Mail-Adresse nicht bekannt, finden Sie auf der Startseite LUCID unter „Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihre Registrierung als Hersteller?“ weitere Hilfestellungen.
Die Login-E-Mail-Adresse ändern Sie über einen Login-Übertrag in den Stammdaten Ihrer Registrierung. Gehen Sie wie folgt vor:
Melden Sie sich mit den Zugangsdaten für das Verpackungsregister LUCID an.
Klicken Sie in der Kachel „Stammdaten“ auf die Schaltfläche „Bearbeiten“.
Im mittleren Bereich der Seite finden Sie den Abschnitt „Wiederherstellungskontakte“. Hier klicken Sie das Editiersymbol am rechten Bildrand an.
Tragen Sie die Person sowie die neue E-Mail-Adresse ein, die künftig für den Login hinterlegt sein sollen.
Speichern Sie Ihre Angaben im unteren Bereich der Seite, indem Sie auf die „Absenden“ klicken.
Öffnen Sie anschließend erneut Ihre Stammdaten. Ganz unten auf der Seite finden Sie die Kachel „Login übertragen“. Hier wählen Sie die gewünschte E-Mail-Adresse aus.
Im Anschluss wird eine E-Mail mit einem Link zur Durchführung der Änderung an die ausgewählte E-Mail-Adresse versendet. Der Übertrag muss innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden, da der Link danach ungültig wird. Ist die Frist abgelaufen, müssen Sie den Vorgang erneut starten.
Klären Sie zunächst in Ihrem Unternehmen, wer die Registrierung im Verpackungsregister LUCID vorgenommen hat. Nach der Registrierung wurde zudem ein PDF-Dokument (Verwaltungsakt mit dem Betreff „LUCID: Bescheid über die Herstellerregistrierung“) ausgestellt. Darin ist die verwendete Login E-Mail-Adresse ausgewiesen.
Führt dies nicht zur Klärung Ihres Anliegens, finden Sie auf der Startseite LUCID unter dem Abschnitt „Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihre Registrierung als Hersteller?“ weitere Hilfestellungen.
Eine E-Mail-Adresse kann nur einmalig verwendet werden. Betreuen Sie beispielsweise mehrere rechtlich selbstständige Filialen, die jeweils registrieret werden müssen, benötigen Sie für jede Registrierung eine eigene Login-E-Mail-Adresse.
Für jede Registrierung kann nur eine Login E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Mehrere Zugänge oder Login-Inhaber für dieselbe Registrierung können daher nicht eingerichtet werden.
Sonstige Themen
Jedes Unternehmen darf in der Regel nur einmal im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Bestehen versehentlich mehrere Registrierungen, führen Sie nur eine davon fort und beenden die übrigen. Bitte berücksichtigen Sie dabei folgende Hinweise:
Systembeteiligungsvertrag: Prüfen Sie, welche Registrierungsnummer in Ihrem Systembeteiligungsvertrag (Verpackungslizenz) angegeben ist. Eine Registrierung sollte nicht beendet werden, solange die Registrierungsnummer für die Systembeteiligung genutzt wird. Halten Sie bei Fragen hierzu bitte Rücksprache mit Ihrem Systembetreiber.
Datenmeldungen im Verpackungsregister LUCID: Die Abgabe von Datenmeldungen in LUCID und die Systembeteiligung müssen über dieselbe Registrierungsnummer erfolgen. Sollten Sie feststellen, dass Abweichungen bestehen, müssten Sie Anpassungen bei Ihrem Systembetreiber oder in den Datenmeldungen in LUCID vornehmen.
Beendigung der Registrierung im Verpackungsregister LUCID: Wie Sie für die Beendigung einer Registrierung vorgehen, entnehmen Sie Ich habe meine Geschäftstätigkeit eingestellt - wie kann ich die Registrierung beenden?
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Bleibt ein technisches Anliegen offen, können Sie sich an unseren Support wenden. Bitte beachten Sie, dass dieser ausschließlich bei technischen Fragen unterstützt.
Nein. Wenn Ihr Unternehmen bereits im Verpackungsregister LUCID registriert ist, ist keine neue Registrierung erforderlich. Prüfen Sie jedoch, ob Ihre Angaben aufgrund der neuen Vorgaben der PPWR und des VerpackDG angepasst oder ergänzt werden müssen. Das kann beispielsweise die hinterlegten Markennamen, Verpackungsarten oder die Benennung eines Bevollmächtigten betreffen.
Die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation müssen nicht im Verpackungsregister LUCID hinterlegt werden. Ihre inhaltliche Ausgestaltung gehört nicht zum Aufgabenbereich der ZSVR.
Unterstützende Materialien zur Umsetzung der Erzeugerpflichten, etwa Templates, FAQ und Handreichungen zur technischen Dokumentation und Konformitätserklärung, stellt unter anderem das Forum Rezyklat bereit. Auf der Webseite der ZSVR finden Sie außerdem im Zusammenhang mit dem Mindeststandard recyclinggerechter Verpackungen 2025 veröffentlichte Diskussionsentwürfe zur technischen Dokumentation.
Auf Ihrem LUCID-Dashboard finden Sie die Kachel „Beauftragter Bevollmächtigter“. Dort können Sie Ihren Bevollmächtigten benennen.
Klicken Sie in der Kachel auf „Bearbeiten“
Klicken Sie auf den Button „Bevollmächtigten benennen“
Geben Sie den Unternehmensnamen oder die ID Ihres Bevollmächtigten ein, mit dem Sie zuvor einen Vertrag geschlossen haben.
Um die Benennung zu speichern, bestätigen Sie im unteren Bereich der Seite die Checkboxen unter „Erklärungen“.
Klicken Sie anschließend auf „Antrag absenden".
Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite Bevollmächtigung.
Auf Ihrem LUCID-Dashboard finden Sie die Kachel „Datenmeldung“. Dort können Sie ihre Verpackungsmengen melden.