Datenmeldungen in LUCID
In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID. Informieren Sie sich über allgemeine Fragen sowie zur Abgabe und Korrektur von Datenmeldungen.
TOP-Fragen
Wenn Sie Hersteller von Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht im Sinne der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) sind müssen Sie Ihre Verpackungsmengen regelmäßig Ihrem System und im Verpackungsregister LUCID melden.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Datenmeldung.
Weitere Informationen finden Sie unter An wen kann ich mich bei Fragen zu einer Rechnung oder einem Schreiben meines Systembetreibers wenden? in der Kategorie Systembeteiligung.
Ihren Systembetreiber und die systembeteiligten Verpackungsmengen geben Sie im Verpackungsregister LUCID über eine Datenmeldung an. Die Abgabe einer LUCID Datenmeldungen führen Sie durch, indem Sie sich in Ihre Registrierung einloggen und in der Kachel „Datenmeldung“ auf "Datenmeldung abgeben" klicken. Nachweise über die Systembeteiligung, beispielsweise eine Mengenbestätigung, müssen Sie nur auf konkrete Aufforderung hochladen oder einreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter Abgabe einer Datenmeldung.
Allgemeine Fragen
Die Abgabe von Datenmeldungen sowie alle weiteren Vorgänge im Verpackungsregister LUCID sind kostenfrei. Kosten entstehen für die Systembeteiligung. Diese nehmen Sie außerhalb des Verpackungsregisters LUCID über einen privatrechtlichen Vertrag mit einem Systembetreiber vor. Kontaktinformationen der Systembetreiber finden Sie unter Übersicht Systembetreiber.
Die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation müssen nicht im Verpackungsregister LUCID hinterlegt werden. Ihre inhaltliche Ausgestaltung gehört nicht zum Aufgabenbereich der ZSVR.
Unterstützende Materialien zur Umsetzung der Erzeugerpflichten, etwa Templates, FAQ und Handreichungen zur technischen Dokumentation und Konformitätserklärung, stellt unter anderem das Forum Rezyklat bereit. Auf der Webseite der ZSVR finden Sie außerdem im Zusammenhang mit dem Mindeststandard recyclinggerechter Verpackungen 2025 veröffentlichte Diskussionsentwürfe zur technischen Dokumentation.
Nein, die Pflicht zur Abgabe von Datenmeldungen besteht ausschließlich für Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht. Für bestimmte Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht gelten jedoch ebenso Rücknahme-, Verwertungs- und Dokumentationspflichten. Welche Pflichten Sie erfüllen müssen, ergibt sich aus § 39 VerpackDG.
Abgabe einer Datenmeldung
Meldungen zu den Verpackungsmengen (Datenmeldungen) nehmen Sie in Ihrem Zugangsbereich im Verpackungsregister LUCID vor. Es genügt nicht, der ZSVR die Mengenbestätigung Ihres Systembetreibers beziehungsweise Verpackungslizenz zu übermitteln.
Für die Abgabe einer Datenmeldung gehen Sie wie folgt vor:
Melden Sie sich mit den Zugangsdaten für das Verpackungsregister LUCID an.
Klicken Sie in der Kachel „Datenmeldung“ auf „Datenmeldung abgeben".
Wählen Sie die passende Meldeart aus, indem Sie in der entsprechenden Kachel auf „Starten“ klicken. Erläuterungen zu den einzelnen Meldearten finden Sie im Dokument Datenmeldungen - Meldearten und Schritte.
Wählen Sie den Zeitraum aus, auf den sich Ihre Meldung bezieht.
Wählen Sie Ihren Systembetreiber aus und tragen Sie Ihre systembeteiligten Verpackungsmengen ein.
Speichern Sie Ihre Datenmeldung.
Eine Datenmeldung ist erfolgreich abgegeben, wenn diese in der Tabellenübersicht „Abgegebene Mengenmeldungen" oder „Abgegebene Nachtragsmengenmeldungen" aufgelistet ist.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Bleibt ein technisches Anliegen offen, können Sie sich an unseren Support wenden. Bitte beachten Sie, dass dieser ausschließlich bei technischen Fragen unterstützt.
Welche Meldeart Sie auswählen müssen, hängt davon ab, auf welchen Zeitraum sich Ihr Systembeteiligungsvertrag bezieht und wann Sie diesen abgeschlossen haben.
Planmengen
Planmengen, für das kommende Kalenderjahr, die Sie geschätzt und an einem System beteiligt haben, melden Sie im Verpackungsregister LUCID über eine initiale Planmengenmeldung.
Planmengen für das laufende aktuelle Jahr hinterlegen Sie im Verpackungsregister LUCID über eine unterjährige Mengenmeldung.
Haben Sie Ihre Planmengen für das laufende Kalenderjahr bereits über eine initiale Planmengenmeldung angegeben, ist keine zusätzliche unterjährige Mengenmeldung erforderlich.
Ist-Mengen
Die tatsächlich angefallenen und systembeteiligten Verpackungsmengen des Vorjahres müssen Sie im Verpackungsregister LUCID bis zum 1. Juni (gesetzliche Frist) über eine Jahresabschlussmengenmeldung melden.
Geben Sie Ihre Meldung erst nach dem 1. Juni ab, wählen Sie die Nachtragsmengenmeldung.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Bleibt ein technisches Anliegen offen, können Sie sich an unseren Support wenden. Bitte beachten Sie, dass dieser ausschließlich bei technischen Fragen unterstützt.
In einer Datenmeldung hinterlegen Sie Ihre systembeteiligten Verpackungsmengen. Die entsprechenden Angaben finden Sie in der Mengenbestätigung, die Sie von Ihrem Systembetreiber erhalten. Übertragen Sie diese Mengen in die Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID.
Sie müssen jede Meldung zu den Verpackungsmengen (Datenmeldung) an Ihren Systembetreiber unverzüglich auch 1:1 im Verpackungsregister LUCID abgeben. Wie häufig Sie Datenmeldungen abgeben (Melderhythmus), hängt davon ab, was Sie in Ihrem Systembeteiligungsvertrag vereinbart haben (zum Beispiel monatliche, quartalsweise oder jährliche Meldungen zu den Verpackungsmengen). Wurden vertraglich keine Meldezeiträume festgelegt, müssen Sie im Verpackungsregister LUCID zumindest die Gesamtmengen aus Ihrem Systembeteiligungsvertrag angeben, und zwar in Form der jährlichen Planmenge. Auch beim Abschluss oder bei der Verlängerung Ihres Systembeteiligungsvertrages müssen Sie entsprechend eine Meldung der Verpackungsmengen im Verpackungsregister LUCID hinterlegen.
Achtung: Vereinfachte Meldepflicht bei geringen Mengen (weniger als 10 Tonnen)
Haben Sie im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 10 Tonnen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen im Bundesgebiet erstmals bereitgestellt haben, gilt eine vereinfachte Meldepflicht: Statt jede Datenmeldung an den Systembetreiber unverzüglich 1:1 im Verpackungsregister LUCID zu hinterlegen, genügt eine einmalige Jahresabschlussmengenmeldung bis zum 1. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres, in der Sie Ihre systembeteiligten Gesamtmengen des Vorjahres angeben.
Eine gesonderte Bestätigung über Ihre abgegebenen Datenmeldungen erhalten Sie nicht. Sie können die Meldung zu Ihren Verpackungsmengen jedoch jederzeit in Ihrem LUCID Dashboard einsehen. Eine Datenmeldung ist erfolgreich abgegeben, wenn diese in der Tabellenübersicht „Abgegebene Mengenmeldungen" oder „Abgegebene Nachtragsmengenmeldungen" aufgelistet ist. Über die Schaltfläche „Details“ können Sie die einzelnen Meldungen öffnen. Bei Bedarf können Sie sie diese über die Druckfunktion Ihres Browsers als PDF-Datei speichern.
Eine gesonderte Meldung, dass Sie Ihr System gewechselt haben, ist nicht notwendig. Bei jeder Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID wählen Sie den Systembetreiber aus, mit dem Sie einen Systembeteiligungsvertrag geschlossen haben. Geben Sie daher bei künftigen Datenmeldungen Ihren neuen Systembetreiber an.
Die Kachel Datenmeldungen finden Sie nach dem Login in das Verpackungsregister LUCID auf dem Dashboard. Datenmeldungen müssen ausschließlich für Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht abgegeben werden. Wird Ihnen die Kachel Datenmeldungen nicht angezeigt, haben Sie in Ihrer Registrierung (unter den „Angaben zu den Verpackungen“) möglicherweise nicht angegeben, dass Sie Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht bereitstellen. Prüfen Sie Ihre Angaben und korrigieren oder vervollständigen Sie diese bei Bedarf.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Bleibt ein technisches Anliegen offen, können Sie sich an unseren Support wenden. Bitte beachten Sie, dass dieser ausschließlich bei technischen Fragen unterstützt.
Steht ein bestimmtes Kalenderjahr nicht zur Auswahl, ist der Zeitraum für die von Ihnen gewählte Meldeart vermutlich bereits abgelaufen. Wählen Sie in diesem Fall eine andere Meldeart aus. Welche Meldeart für Ihre Meldung die richtige ist, erfahren Sie unter Welche Meldeart muss ich auswählen?.
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Die ZSVR kann Ihre Datenmeldung nicht inhaltlich prüfen oder bestätigen. Ob die Angaben vollständig und korrekt sind, müssen Sie daher eigenverantwortlich überprüfen. Dabei könnten Ihnen beispielsweise die Antworten auf folgende Fragen helfen:
Was muss ich in einer Datenmeldung angeben?
Wann und wie oft muss ich eine Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID abgeben?
Wann muss ich eine Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID korrigieren?
Eine Datenmeldung müssen Sie im Verpackungsregister LUCID abgeben, wenn Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Bundesgebiet erstmals bereitstellen und zur Erfüllung Ihrer verpackungsrechtlichen Pflichten an einem System beteiligt (lizenziert) haben. Die Systembeteiligung muss vor dem Bereitstellen der mit Ware befüllten Verpackungen im Bundesgebiet vorliegen – Schließen Sie entsprechend rechtzeitig vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit einen Systembeteiligungsvertrag ab. Die dabei vereinbarten Verpackungsmengen melden Sie anschließend im Verpackungsregister LUCID.
Korrektur einer Datenmeldung
Eine Datenmeldung muss gleichlautend zu Ihrer Systembeteiligung vorliegen. Eine abgegebene Datenmeldung müssen Sie folglich korrigieren, wenn diese nicht oder nicht mehr mit Ihrer Systembeteiligung für den angegebenen Zeitraum übereinstimmt.
Dies betrifft Angaben zu
den systembeteiligten Verpackungsmengen
dem Systembetreiber beziehungsweise Vertragspartner
dem Zeitraum, auf den sich die Systembeteiligung bezieht.
Eine bereits abgegebene Datenmeldung können Sie erneut öffnen und die darin enthaltenen Angaben anpassen.
Gehen Sie hierfür wie folgt vor:
Melden Sie sich mit den Zugangsdaten für das Verpackungsregister LUCID an.
Klicken Sie in der Kachel „Datenmeldung“ auf „Abgegebene Datenmeldungen ansehen".
Öffnen Sie die betreffende Datenmeldung, indem Sie auf „Details" klicken.
Klicken Sie in der Detailansicht Ihrer Datenmeldung auf „Bearbeiten" und nehmen Sie die notwendigen Korrekturen vor.
Speichern Sie die angepasste Datenmeldung.
Hinweis: Ist die Schaltfläche „Bearbeiten" ausgegraut, kann die Datenmeldung über diese Funktion nicht mehr geändert werden, da voraussichtlich die technische Frist zur Bearbeitung der Datenmeldung verstrichen ist. Weitere Informationen finden Sie unter Ich kann die Datenmeldung in LUCID nicht mehr bearbeiten oder korrigieren – wie gehe ich vor?.
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Korrektur einer initialen Planmengenmeldung
Geben Sie eine unterjährige Mengenmeldung mit den korrekten Angaben ab. Diese gilt anschließend als Ihre aktuelle Planmengenmeldung. Die initiale Meldung bleibt jedoch weiterhin in der Übersicht Ihrer Datenmeldungen sichtbar.
Korrektur einer Jahresabschlussmengenmeldung
Eine Jahresabschlussmengenmeldung korrigieren Sie über eine Nachtragsmengenmeldung. Die dort angegebenen Mengen werden zu den Mengen aus der Jahresabschlussmeldung addiert. Geben Sie daher in der Nachtragsmeldung nicht die korrigierte Gesamtmenge an, sondern ausschließlich die Differenzwerte.
Für den Fall, dass Sie Ihre Mengen reduzieren müssen, geben Sie den Differenzwert mit einem negativen Vorzeichen ein.
Beispiel: In Ihrer Jahresabschlussmengenmeldung haben Sie für das vergangene Kalenderjahr 120 Kilogramm Papier, Pappe und Karton (PPK) angegeben. Tatsächlich haben Sie in diesem Zeitraum jedoch 100 Kilogramm PPK an einem System beteiligt. Geben Sie in der Nachtragsmengenmeldung für das betreffende Kalenderjahr daher -20 Kilogramm PPK an.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Bleibt ein technisches Anliegen offen, können Sie sich an unseren Support wenden. Bitte beachten Sie, dass dieser ausschließlich bei technischen Fragen unterstützt.
Eine bereits abgegebene Datenmeldung können Sie erneut öffnen und dann löschen.
Gehen Sie hierfür wie folgt vor:
Melden Sie sich mit den Zugangsdaten im Verpackungsregister LUCID an.
Klicken Sie in der Kachel „Datenmeldung“ auf „Abgegebene Datenmeldungen ansehen".
Öffnen Sie die betreffende Datenmeldung, indem Sie auf „Details" klicken.
Klicken Sie in der Detailansicht Ihrer Datenmeldung auf „Bearbeiten".
Klicken Sie auf das rote Symbol, das Sie über dem Eingabebereich der Datenmeldung finden.
Speichern Sie den Vorgang.
Hinweis: Ist die Schaltfläche „Bearbeiten" ausgegraut, kann die Datenmeldung über diese Funktion nicht mehr gelöscht werden, da voraussichtlich die technische Frist zur Bearbeitung der Datenmeldung verstrichen ist.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Bleibt ein technisches Anliegen offen, können Sie sich an unseren Support wenden. Bitte beachten Sie, dass dieser ausschließlich bei technischen Fragen unterstützt.
Zunächst müssen Sie prüfen, ob eine Anpassung Ihrer systembeteiligten Mengen bei Ihrem Systembetreiber möglich ist. Bei Fragen dazu, wenden Sie sich direkt an Ihren Vertragspartner. Die Kontaktdaten finden Sie in der Übersicht der Systembetreiber.
Ihre Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID muss mit den bei Ihrem Systembetreiber beteiligten Verpackungsmengen übereinstimmen. Haben Sie die Mengen dort angepasst, müssen Sie die geänderten Mengen daher auch in der Datenmeldung in LUCID angeben.
Dabei könnten Ihnen beispielsweise die Antworten auf folgende Fragen helfen:
Wie kann ich eine abgegebene Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID korrigieren?
Ich kann die Datenmeldung in LUCID nicht mehr bearbeite oder korrigieren - wie gehe ich vor?
Wie kann ich eine abgegebene Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID löschen?