Systembeteiligung & Katalog
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Systembeteiligung und zum Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.
Systembeteiligung
Ob Ihre Verpackung eine mit Systembeteiligungspflicht oder nicht ist, ermitteln Sie schnell und einfach mit dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.
Um das Recycling Ihrer Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht zu finanzieren, müssen Sie einen Systembeteiligungsvertrag mit einem Systembetreiber schließen. Wie hoch die Kosten der Systembeteiligung sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Es kommt unter anderem auf die Mengen und die Materialarten Ihrer Verpackungen an. Sie können frei wählen, mit welchem Systembetreiber Sie einen Systembeteiligungsvertrag abschließen.
Für die Systembeteiligung schließen Sie einen Vertrag mit einem Systembetreiber ab. Die ZSVR vermittelt keine Systembeteiligungsverträge. Auch über Ihre Registrierung im Verpackungsregister LUCID können Sie keinen solchen Vertrag abschließen. Eine Übersicht der Systembetreiber sowie deren Kontaktinformationen finden Sie unter Übersicht Systembetreiber.
Sie können frei wählen, mit welchem Systembetreiber Sie einen Systembeteiligungsvertrag abschließen. Die ZSVR darf aus kartellrechtlichen Gründen keinen Systembetreiber empfehlen und erteilt keine Auskünfte zu den Angeboten oder Preisen der Systembetreiber. Eine Übersicht der Systembetreiber sowie deren Kontaktinformationen finden Sie unter Übersicht Systembetreiber.
Informationen finden Sie in der Kategorie Datenmeldung unter Wo hinterlege ich meinen Systembetreiber (Verpackungslizenz) und meine systembeteiligten Verpackungsmengen im Verpackungsregister LUCID?
Die Bestätigung erhalten Sie direkt von Ihrem Systembetreiber, mit dem Sie den Systembeteiligungsvertrag beziehungsweise Ihre Verpackungslizenz abgeschlossen haben. Die ZSVR stellt keine solche Bestätigung aus. Sie ist auch nicht über das Verpackungsregister LUCID abrufbar. In der Regel stellt Ihnen der Systembetreiber nach Vertragsschluss einen entsprechenden Nachweis zur Verfügung. Eine Übersicht aller zugelassenen Systembetreiber und ihrer Kontaktdaten finden Sie unter Übersicht Systembetreiber.
Die Kosten hängen insbesondere von der Menge und den Materialarten Ihrer Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht ab. Die ZSVR darf aus kartellrechtlichen Gründen weder einen Systembetreiber empfehlen noch Auskünfte zu dessen Preisen oder Konditionen erteilen. Eine Übersicht der Systembetreiber und deren Webseiten finden Sie unter Übersicht Systembetreiber.
Wenden Sie sich zunächst an den Systembetreiber, mit dem Sie Ihren Systembeteiligungsvertrag (Verpackungslizenz) geschlossen haben und klären Sie, ob Sie die vertraglich vereinbarten Mengen anpassen können. Änderungen können ausschließlich über diesen vorgenommen werden – nicht durch die ZSVR oder im Verpackungsregister LUCID.
Ihre Angaben in LUCID müssen genau den Mengen entsprechen, die Sie bei Ihrem Systembetreiber für den jeweiligen Zeitraum beteiligt haben.
Sobald Ihr Systembetreiber die Mengen angepasst hat, müssen Sie die Änderung entsprechend auch in Ihrer Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID vornehmen. Eine Anleitung zur Korrektur finden Sie unter Wie kann ich eine abgegebene Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID korrigieren?.
Die Registrierung und die Abgabe von Datenmeldungen im Verpackungsregister LUCID sind für Sie kostenfrei. Die ZSVR stellt entsprechend keine Rechnungen aus. Die kostenpflichtige Systembeteiligung (Verpackungslizenz) erfolgt über einen privatrechtlichen Vertragsschluss mit einem Systembetreiber außerhalb des Verpackungsregisters LUCID.
Bei Fragen zu Rechnungen oder einem anderen Schreiben müssen Sie sich daher an Ihren Systembetreiber beziehungsweise an den Absender des Schreibens wenden.
Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
Mit dem Katalog können Sie prüfen, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Er besteht aus einem Allgemeinen und einem Besonderen Teil.
Der Allgemeine Teil steht als PDF-Dokument zur Verfügung. Er enthält wichtige Definitionen und Erläuterungen zu den Verpackungsarten. Dort wird zudem die Systembeteiligungspflicht von Serviceverpackungen und Transportverpackungen erläutert. Zu den Transportverpackungen zählen auch Verpackungen, die für den Versand von Produkten bestimmt sind.
Im Besonderen Teil wird die Entscheidungspraxis zur Systembeteiligungspflicht von Verkaufs- und den meisten Umverpackungen dargestellt. Da diese unter Berücksichtigung des verpackten Produkts beurteilt werden, ist der Besondere Teil nach Produktgruppen und Produkten gegliedert. Die Produktgruppenblätter können Sie über die Katalogdatenbank aufrufen oder als PDF-Dateien herunterladen. Zudem können Sie in der Katalogdatenbank nach einzelnen Produkten suchen.
Hinweis: Serviceverpackungen sowie Verpackungen, die für den Versand von Produkten bestimmt sind, sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. Eine Prüfung über die Katalogsuche ist für diese Verpackungen daher nicht erforderlich.
Achtung: Bei der Anwendung des Katalogs ist es wichtig, zunächst den Allgemeinen Teil zu nutzen, um festzustellen, um welche Verpackungsart es sich handelt, auf die sich die jeweilige Prüfung beziehen soll. Danach ist der Besondere Teil, also die Produktgruppenblätter anzuwenden.
Der Katalog gilt für alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Er besteht aus einem Allgemeinen und einem Besonderen Teil.
Der Allgemeine Teil steht als PDF-Dokument zur Verfügung. Er enthält wichtige Definitionen und Erläuterungen zu den Verpackungsarten. Dort wird zudem die Systembeteiligungspflicht von Serviceverpackungen und Transportverpackungen erläutert. Zu den Transportverpackungen zählen auch Verpackungen, die für den Versand von Produkten bestimmt sind.
Im Besonderen Teil wird die Entscheidungspraxis zur Systembeteiligungspflicht von Verkaufs- und den meisten Umverpackungen dargestellt. Da diese unter Berücksichtigung des verpackten Produkts beurteilt werden, ist der Besondere Teil nach Produktgruppen und Produkten gegliedert. Die Produktgruppenblätter können Sie über die Katalogdatenbank aufrufen oder als PDF-Dateien herunterladen. Zudem können Sie in der Katalogdatenbank nach einzelnen Produkten suchen.
Hinweis: Serviceverpackungen sowie Verpackungen, die für den Versand von Produkten bestimmt sind, sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. Eine Prüfung über die Katalogsuche ist für diese Verpackungen daher nicht erforderlich.
Achtung: Bei der Anwendung des Katalogs ist es wichtig, zunächst den Allgemeinen Teil zu nutzen, um festzustellen, um welche Verpackungsart es sich handelt, auf die sich die jeweilige Prüfung beziehen soll. Danach ist der besondere Teil, also die Produktgruppenblätter anzuwenden.
Vergleichbare Anfallstellen sind Einrichtungen und Betriebe, bei denen Verpackungsabfälle in Art und Menge ähnlich wie in privaten Haushalten anfallen. Dazu zählen beispielsweise Restaurants, Hotels, Krankenhäuser, Kantinen, Freizeitparks, Bibliotheken und Schulen. Auch Handwerksbetriebe, etwa Wäschereien, und landwirtschaftliche Betriebe, etwa Gärtnereien, gehören dazu, wenn ihre Verpackungsabfälle in einem haushaltstypischen Abfuhrrhythmus von 14 Tagen in Umleerbehältern mit einem Füllvolumen von höchstens 1.100 Litern je Sammelgruppe entsorgt werden können.
Prüfen Sie mit dem Allgemeinen Teil des Katalogs zunächst die Verpackungsart
Informationen zu den Verpackungsarten finden Sie im Allgemeinen Teil des Katalogs. Dort wird zudem auch die Systembeteiligungspflicht von Serviceverpackungen und Transportverpackungen erläutert. Zu den Transportverpackungen zählen auch Verpackungen, die für den Versand von Produkten bestimmt sind. Haben Sie ermittelt, dass es sich um eine Verkaufs- oder Umverpackung handelt, wenden Sie den Besonderen Teil des Katalogs an (Schritt 2).Suchen Sie nach Feststellung der Verpackungsart im Besonderen Teil des Katalogs nach Ihrem verpackten Produkt
Geben Sie das Produkt in die Suchmaske der Katalogdatenbank ein. Finden Sie das Produkt nicht in der Liste, die unter dem Suchfeld angezeigt wird, suchen Sie nach vergleichbaren Produkten, die Ihrem ähnlich sind.Öffnen Sie das passende Produktgruppenblatt
Wählen Sie aus der vorgeschlagenen Liste das passende Produkt oder ein möglichst vergleichbares Produkt aus und klicken Sie auf „Öffnen“. Je nach Produkt können beispielsweise Größe, Füllmenge oder andere Eigenschaften der Verpackung für die Einordnung relevant sein.Prüfen Sie das Suchergebnis für Ihre Verpackung
Im Produktgruppenblatt sehen Sie, für welche Verpackungen eine Systembeteiligungspflicht besteht. Prüfen Sie dazu das jeweils relevante Abgrenzungskriterium wie Füllgröße, Menge oder Einheit. Die Kurzübersicht im Produktgruppenblatt gibt Ihnen einen schnellen Überblick. In der Detailansicht können Sie zusätzlich nach Packstoff, Verpackungsform und Füllgröße beziehungsweise Menge oder Einheit filtern.
Ergibt Ihre Prüfung, dass die Verpackung systembeteiligungspflichtig ist, müssen Sie einen Systembeteiligungsvertrag mit einem Systembetreiber schließen und dort, wie auch im Verpackungsregister LUCID, Ihre Verpackungsmengen melden (Datenmeldung).
Finden Sie Ihr Produkt nicht im Katalog, bedeutet das nicht, dass die dazugehörige Verpackung automatisch von der Systembeteiligungspflicht oder anderen verpackungsrechtlichen Pflichten ausgenommen ist. Der Katalog ist nicht abschließend. Suchen Sie im Katalog nach vergleichbaren Produkten – vor allem in Bezug darauf, wie und in welchen Verpackungen sie vertrieben werden und ob sie in privaten Haushalten oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen. Das Ergebnis ist übertragbar. Die Einordnung vergleichbarer Produkte kann Ihnen als Orientierung dienen.
Möglichkeiten zur weiteren Prüfung
Für individuelle fachliche Beratung können Sie sich zudem an qualifizierte Sachverständige, Umweltberater, Systembetreiber oder Prüfer wenden. Das Prüferregister der ZSVR finden Sie auf der Seite Öffentliche Register.
Ja, auch B2B-Verpackungen können systembeteiligungspflichtig sein. Allein der Umstand, dass Sie ausschließlich an gewerbliche Kunden liefern, schließt eine Systembeteiligungspflicht nicht aus. Entscheidend ist, wo die Verpackungen Ihrer Produkte typischerweise mehrheitlich als Abfall anfallen. Dem Katalog liegt für diese Einordnung eine Gesamtmarktbetrachtung für die jeweiligen Produkte zu Grunde.
Auf den Einzelfall, die Branche oder den konkreten Vertriebsweg Ihres Unternehmens kommt es bei dieser Einordnung nicht an. Fällt die Verpackung typischerweise mehrheitlich in privaten Haushalten oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall an, müssen Sie die Verpackung an einem System beteiligen.
Was sind vergleichbare Anfallstellen?
Hintergrundinformationen zum Katalog